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Die Bundesregierung beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bauen. Bereits im Dezember 2022 hatte das Kabinett unter anderem beschlossen, die Bauplanung stärker zu digitalisieren. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss werden nun der Wiederaufbau nach Katastrophen und der Bau von Flüchtlingsunterkünften beschleunigt.

Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, der darauf abzielt, Bauleitplanverfahren stärker zu digitalisieren. Der Gesetzentwurf ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Nun hat das Kabinett weitere Änderungen im Baugesetzbuch beschlossen:

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  • Um Katastrophen wie etwa die Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz besser zu bewältigen, soll eine Wiederaufbauklausel weitgehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht erlauben. Die nach der Hochwasserkatastrophe befristet im Baugesetzbuch eingeführte Sonderregel (§ 246 c) soll dauerhaft verankert werden, damit Gebäude, Straßen und andere Infrastruktur in kürzester Zeit wiederaufgebaut werden können.
  • Die Sonderregelungen in § 246 für den erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften werden bis zum 31.12.2027 verlängert.
  • Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, werden Genehmigungsverfahren für bestimmte Agri-Photovoltaik-Anlagen sowie von Solar- und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht.

Die Änderungen sollen von den Koalitionsfraktionen in das bereits laufende parlamentarische Verfahren in den Bundestag eingebracht werden.

Digitale Bürgerbeteiligung

Eine Änderung des Baugesetzbuchs sieht vor, dass sich die Öffentlichkeit und Behörden künftig in der Regel digital an der Bauplanung beteiligen. Gibt es Planänderungen, sollen neue Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen eingeholt werden.

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Kürzere Fristen

Für eine erneute Beteiligung soll es kürzere Fristen zur Veröffentlichung im Internet und zur Stellungnahme geben. Gemeinden können zukünftig unter Umständen auch den Kreis der zu beteiligenden Personen beschränken. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine kürzere Genehmigungsfrist für bestimmte Bauleitpläne vor – sie beträgt dann nur noch einen Monat statt drei. All dies soll Bauleitplanverfahren vereinfachen, sodass Bauprojekte schneller abgeschlossen werden.

Bessere Datengrundlage für Windkraftausbau

Auch der Ausbau der Windenergie soll effektiver gestaltet werden: Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz muss jedes Bundesland bis Ende 2027 beziehungsweise Ende 2032 gewisse Flächen für Windkraftanlagen ausweisen. Um einen besseren Überblick über die Flächen zu bekommen, die für Windkraftanlagen genutzt werden können, müssen standardisierte Daten für geografische Informationssysteme vorliegen. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf vor, dass nur die Flächen den Ländern für ihr Flächenziel angerechnet werden, die eine entsprechende Datengrundlage aufweisen.

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