Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am gestrigen Freitag beim Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 126a StPO gegen einen 49 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus Neunkirchen gestellt.
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit seine 73-jährige Mutter durch Einwirkung scharfer Gewalt im Halsbereich getötet hat, strafbar gemäß §§ 212, 20 StGB.
Im Einzelnen ist er folgender Tat dringend verdächtig: Der Beschuldigte befand sich im Anwesen seiner Mutter. Zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt, jedenfalls zwischen dem 17.02.2018, 13.00 Uhr, und dem 22.02.2018, 14.09 Uhr, versetzte der Beschuldigte dort seiner Mutter verschiedene Stiche gegen den Halsbereich, mutmaßlich mit einer abgebrochenen Glasflasche.
Die Geschädigte verstarb, wie vom Beschuldigten angestrebt, an dieser Anwendung scharfer Gewalt. Der unter Betreuung stehende Beschuldigte leidet an paranoider Schizophrenie. Er war daher nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen.