Symbolbild

Nach drei Jahren seiner Amtszeit als Bauminister schaut Klaus Bouillon zurück und gibt gleichzeitig einen Ausblick auf die geplanten Vorhaben im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus und der Hochbaumaßnahmen des Landes. 

Klaus Bouillon (CDU) Quelle: www.cdu-fraktion-saar.de

„In meiner Zeit als Bauminister haben wir den Sozialen Wohnungsbau auf komplett neue Füße gestellt und eine Trendwende herbeigeführt. Erstmals seit Jahren haben wir wieder eine nennenswerte Zahl an Neubauten im Mietwohnungsbau zu verzeichnen. Bis voraussichtlich Ende 2020 werden wir Bewilligungen für 369 Wohnungen für rund 33 Millionen Euro aussprechen“, so Bauminister Klaus Bouillon. Zurückzuführen sind diese Zahlen vor allem auf die Schaffung neuer Anreize durch die Anhebung der Fördersätze im Rahmen des Aktionsprogramms Wohnraumförderung im Jahr 2018.

So wurden die Fördersätze im Mietwohnungsbau bei Neubaumaßnahmen von 1.000 Euro auf 1.750 Euro pro Quadratmeter erhöht, für Umbaumaßnahmen von 900 Euro auf 1.500 Euro. Diese Fördersätze sollen nun mit Blick auf die Baukostensteigerungen der vergangenen Jahre erneut angepasst werden: von 1.750 Euro auf 1.900 Euro beim Neubau, von 1.500 € auf 1.650 € beim Umbau.

Um flächenmäßig breiter als bisher den Sozialen Wohnungsbau zu fördern, soll die Gebietskulisse für Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf erheblich erweitert werden, um auch in den ländlichen Regionen Anreize für den Sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Bisher galten diese Förderkonditionen nur im Oberzentrum und den Mittelzentren des Landes entlang den Siedlungsachsen erster Ordnung.

Die Unterstützung von Familien stellt einen Schwerpunkt der Sozialen Wohnraumförderung dar. Neben der Anhebung der Einkommensgrenze, die vor allem Familien mit Kindern zugutekommt und der Einführung eines familienbezogenen Tilgungszuschusses, gibt es mit dem Sonderprogramm „Ein Zuhause für junge Familien“ seit 2019 ein eigenes Förderprogramm für diese Zielgruppe. Ziel des Programmes ist es Familien und andere Haushalte mit Kindern bei dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen.

Gleichzeitig wird mit Förderprogramm ein Beitrag zur Verbesserung der Attraktivität der Ortskerne geleistet und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Infrastruktur vor Ort gestärkt. Hierzu gibt es ein Förderdarlehen mit einem familienbezogenen Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent. Zielgerichtet sollen demnächst auch die beiden neuen Sonderprogramme „Studentisches Wohnen“ und „barrierefreies Wohnen“ ihre Wirkung entfalten. Die Anträge können ab sofort gestellt werden, sie gelten voraussichtlich ab Januar 2021.

An den Hochschulstandorten im Saarland können so neue Studentenwohnungen entstehen. Für ein Einzelapartment sind Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, für eine Duplexeinheit von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus soll die Schaffung von barrierefreien Mietwohnungen durch neue Anreize weiter gefördert werden. Für eine Wohnung in der durchschnittlichen Größe im Sozialen Wohnungsbau wird mit Zuschüssen in der Größenordnung von bis zu 35.000 bis 40.000 Euro je Wohnung kalkuliert.

„Ich bin froh und stolz, dass sich unsere Arbeit im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus auszahlt und die zahlreichen Maßnahmen und Programme der letzten Jahre Wirkung entfalten. Dies bedeutet aber nicht, dass wir uns auf dem Erfolg ausruhen, sondern mein Team und ich werden dieses gesellschaftliche Thema weiterbearbeiten und neue Ansätze und Ideen entwickeln und umsetzen“, so Bauminister Klaus Bouillon.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein