Foto: IG BAU | Tobias Seifert
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Gewerkschaftsmitglieder im Saarpfalz-Kreis können sich in diesem Jahr erstmals einen Teil ihres Beitrags über die Steuererklärung zurückholen. Je nach persönlichem Steuersatz liegt die Erstattung in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent des gezahlten Gewerkschaftsbeitrags. Die IG BAU Saar-Trier macht darauf aufmerksam, dass dieser neue Steuer-Bonus ab sofort bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Grundlage für die Neuerung ist eine Einigung zwischen CDU/CSU und SPD im Rahmen der Regierungskoalition. Demnach lassen sich Gewerkschaftsbeiträge künftig steuerlich absetzen – ein Novum, das für sämtliche Einzelgewerkschaften unter dem Dach des DGB gilt. Wer also Mitglied der IG BAU, von ver.di oder einer anderen DGB-Gewerkschaft ist, profitiert gleichermaßen von der Regelung.

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Für Ute Langenbahn, Bezirksvorsitzende der IG BAU Saar-Trier, geht die Bedeutung weit über den reinen Steuervorteil hinaus. „Mehr noch: Das ist ein zusätzlicher Anreiz für alle, in die Gewerkschaft zu kommen. Denn gute Löhne, ordentlicher Arbeitsschutz und vernünftige Arbeitszeiten fallen nicht vom Himmel“, betont Langenbahn. Sie verweist zudem darauf, dass bei der IG BAU – wie bei allen anderen DGB-Gewerkschaften – ein Rechtsschutz im Mitgliedsbeitrag enthalten sei.

Konkret funktioniert der Steuer-Bonus so: Der jährlich gezahlte Gewerkschaftsbeitrag wird in der Steuererklärung angegeben und mindert das zu versteuernde Einkommen. Je höher der individuelle Steuersatz ausfällt, desto größer ist die Ersparnis. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent fließt demnach gut ein Drittel des Beitrags über die Steuererstattung zurück. Gerade für Beschäftigte in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft oder in der Gebäudereinigung – den klassischen Branchen der IG BAU – könne das ein spürbarer Betrag sein.

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Die Gewerkschaft sieht in der steuerlichen Absetzbarkeit auch ein politisches Signal. Jahrelang hatten die DGB-Gewerkschaften gefordert, die Beiträge ihrer Mitglieder steuerlich stärker zu berücksichtigen. Dass die Koalition diesen Schritt nun gegangen ist, werte man als Anerkennung gewerkschaftlichen Engagements. Für Beschäftigte im Saarpfalz-Kreis, die bislang mit einer Mitgliedschaft gehadert haben, könnte der finanzielle Vorteil den Ausschlag geben – zusätzlich zu Tarifverträgen, Rechtsschutz und der kollektiven Durchsetzungskraft, die eine Gewerkschaft bietet.

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Wer den Steuer-Bonus nutzen möchte, findet weiterführende Informationen auf der Webseite des DGB unter dem Stichwort „Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen“. Die IG BAU Saar-Trier mit Sitz in Saarbrücken steht darüber hinaus für individuelle Fragen zur Verfügung.

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