G9, die Novellierung der Gemeinschaftsschulverordnung, die Einführung des Pflichtfaches Informatik ab der Klassenstufe 7, die Digitalisierung der Schulen, KI, die Stärkung der Basiskompetenzen von Schülern: Die Landesregierung hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren viele wichtige Reformen im Bildungssystem umgesetzt.

Diese Veränderungen müssen sich auch in Prüfungsformaten widerspiegeln. So erfordert zum Beispiel die Digitalisierung auch digitale Prüfungsformate zur Leistungserbringung. Gleichzeitig benötigen die Lehrkräfte Rechtssicherheit in Prüfungssituationen beim Einsatz digitaler Technologien wie KI-basierte Anwendungen. Dem trägt nun seit diesem Schuljahr der neue Erlass zur Leistungsbewertung Rechnung. Für Schüler bringt der neue Erlass Entlastungen.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Unsere Schulen befinden sich in einer tiefgreifenden digitalen Transformation. Schule verfolgt das Ziel, junge Menschen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu entlassen. Das bloße Abfragen von Wissen ist dabei heute nicht mehr ausreichend, um Kompetenzzuwachs oder auch die Fähigkeit sich in einer von KI zunehmend stark beeinflussten Welt bewegen zu können. Eine Veränderung des Unterrichts sollte daher auch einhergehen mit veränderten Prüfungsformaten, die das Erlernen dieser Zukunftskompetenzen berücksichtigen. Es sind letztlich diese Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt oder während des Studiums den entscheidenden Unterschied machen.“

In den vergangenen Jahren gab es wesentliche Veränderungen im saarländischen Bildungssystem – Reformen zugunsten der Schüler, um deren Lernbedürfnissen in der Schule gerecht zu werden. Zum Beispiel die Umsetzung von G9 im Jahr 2023: neben der zeitlichen Streckung, war eine der wesentlichen Rückmeldungen, dass eine Entlastung bei Anzahl und Dichte der Prüfungen notwendig sei und ein Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung der Formate gelegt werden sollte. Auch die Novellierung der Gemeinschaftsschulverordnung, die in wenigen Wochen vom Ministerrat zur externen Anhörung verabschiedet wird und zum Schuljahr 2025/26 greifen soll, brauchten Anpassungen in den Prüfungsformaten. Zudem machen sowohl die Umsetzung des Faches Informatik als auch das prozessorientierte Lernen und der darauf fokussierte Schulabschluss Änderungen notwendig.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Wir müssen Antworten auf ein sich veränderndes Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler finden: Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern die Art und Weise, wie junge Menschen lernen, sich mit Themen auseinandersetzen. Schule muss sich diesen Herausforderungen stellen.“

Die klassische Prüfungskultur setzte bisher auf die Bewertung von Einzelleistungen, deren Gestaltungsrahmen von der Lehrkraft dominiert wurde. Dies verhinderte ein auf Kommunikation und Kollaboration ausgerichteten Lernprozess der Kinder und Jugendlichen. Die erste Überarbeitung des Leistungsbewertungserlasses im Jahr 2016 brachte die Prüfungskultur einen entscheidenden Schritt voran. Die Weitung des Blicks auf Leistung, zum Beispiel durch die Einführung neuer Prüfungsformate wie Referate oder Portfolioarbeit, stärkte die Orientierung an Kompetenzen wie Kreativität, Kollaboration, kritischem Denken und Kommunikation

Mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung schafft der neue Leistungsbewertungserlass nun auch die Möglichkeit, digitale Werkzeuge in die Leistungserbringung einzubeziehen. Hierzu gehört insbesondere der Leistungsnachweis „Medien- und materialgestützte Arbeit“, die in jedem schriftlichen Fach mindestens einmal im Schuljahr zu schreiben ist. Werkzeuge und Hilfsmittel können beispielsweise analoge oder digitale Nachschlagewerke, eigene Aufzeichnungen der Schüler, Schulbücher, digitale Geräte mit Internetzugang, Programme zur Textverarbeitung, Zeichensoftware oder KI-basierte Anwendungen sein. Der Lehrkraft obliegt die Entscheidung über die für die Anfertigung der Arbeit zulässigen Medien, Materialien oder Werkzeuge.

Gleichzeitig stärkt das MBK mit dem Erlass auch die Leistungsbewertung an beruflichen Schulen. Diese benötigen Prüfungsformate, die bei praktischem Arbeiten mit Materialien und Werkzeugen eingesetzt werden können, dennoch Leistungen ganz oder teilweise in schriftlicher Form fordern und stärker prozess- und produktbezogene Bewertungen ermöglichen.

Bei der Umsetzung von G9 wurde zudem von vielen Schülern vorgetragen, dass die hohe Anzahl an einzelnen punktuellen Leistungsnachweisen nach dem bisherigen Erlass in den verschiedenen Fächern der Sekundarstufe I als eine unverhältnismäßig hohe Belastung erlebt wurde.

Die Anzahl der großen Leistungsnachweise (GLN) wurde in der Sekundarstufe I, das heißt in den Klassen 5 bis 10 in den schriftlichen Fächern (De, Ma, 1.+2. Fremdsprache) um einen Nachweis pro Jahr verringert. In allen Fächern gehen die Leistungen aus dem Unterricht und damit aus dem Lernprozess als wesentlicher Teil der sonstigen Leistungen (SL) in die Bewertung ein. Die kleinen Leistungsnachweise (KLN) gehören nun zu den sonstigen Leistungen (SL); sie können, müssen aber nicht gefordert werden.

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