Symbolbild

Mit der neuen Corona-Verordnung, die am Samstag, dem 11. Dezember in Kraft tritt, gehen Erleichterungen für Personen einher, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Sie benötigen künftig keinen tagesaktuellen Testnachweis mehr, um 2G-plus zu erfüllen. Diese Regelung wird entsprechend auch an den Schulen umgesetzt.

Personen, die bereits die Booster-Impfung erhalten haben, müssen nach Vorlage des entsprechenden Nachweises nicht mehr verpflichtend an den zweimal wöchentlich stattfindenden Schul-Testungen teilnehmen. Selbstverständlich ist die Teilnahme an den Testungen auch für diese Personen aber auch weiterhin möglich.

Mit der neuen Corona-Verordnung ist auch geregelt, dass minderjährige Schüler künftig auch mit einem aktuellen Testnachweis – etwa eines Testzentrums – die Voraussetzung 2G-plus erfüllen, d.h. getesteten Geimpften und Genesenen gleichgestellt sind. Diese Regelung ist insbesondere für die Zeit der Weihnachtsferien von Bedeutung, weil die sogenannten Dauerbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Schul-Testungen am 22. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Neue Bescheinigungen erhalten die minderjährigen Schüler nach den Ferien.

Damit sich alle Schüler auch während der Weihnachtsferien zweimal wöchentlich – gegebenenfalls mit Unterstützung der Eltern – testen können, erhalten alle Schüler über ihre Schulen je sechs Schnelltest-Kits. Wie bereits in den Sommer- und Herbstferien sollen zwei Tests unmittelbar vor dem Schulstart im neuen Jahr durchgeführt werden, um einen sicheren Schulstart für alle zu ermöglichen. Zur Dokumentation des Testergebnisses dient erneut eine verbindliche Selbsterklärung.

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