Sozialministerin Monika Bachmann hat heute den Abschlussbericht „Entwicklung der Platzzahlen sowie strukturelle Weiterentwicklung der Angebote zum stationären Wohnen und zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung im Saarland von 2014-2025“ in Saarbrücken vorgestellt. Im Saarland leben derzeit 150 000 Schwerbehinderte und 88 000 Menschen mit Beeinträchtigungen. „Es war uns wichtig, dass wir für diese Menschen auch künftig im Bedarfsfall adäquate Angebote vorhalten. Deshalb haben wir die Firma „con_sens“ („Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH“) aus Hamburg mit dieser Untersuchung beauftragt“, erklärte die Ministerin.
Untersucht werden sollten die zukünftigen Bedarfe an ambulanten und stationären Wohnangeboten für Erwachsene mit geistiger oder körperlicher Behinderung bis zum Jahre 2025. Es sollten Hinweise geben werden, wie auf die Herausforderungen der sich veränderten Bedarfe älter werdender Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen adäquat zu reagieren ist und Vorschläge gemacht werden, wie die Wohnangebote nach den Leitlinien der Inklusion und Personenzentriertheit strukturell und inhaltlich weiterzuentwickeln sind.
„In diesen Prozess haben wir alle relevanten Beteiligten, vor allem die Träger der Behindertenhilfe, miteinbezogen, um eine breite Übereinstimmung hinsichtlich der Ergebnisse und Planungsziele zu erhalten“, sagte Bachmann. „Nur so können wir gute Lösungen im Sinne der Menschen mit Behinderung erzielen.“
Die Ergebnisse des Gutachtens werden den Verbänden und allen Trägern im Bereich Wohnen vorgestellt und mit ihnen gemeinsam erörtert. „Die Träger erhalten jetzt die Gelegenheit, bis Ende Mai 2016 ihre Vorschläge und Konzepte beim Ministerium einzureichen, wie dem prognostizierten Bedarf Rechnung getragen werden kann“, sagte die Ministerin. „Auf der Grundlage dieser Vorschläge werden wir dann im Sommer eine Gesamtplanung zur Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens erarbeiten.“
Das Gutachten kann auf der Webseite des Ministeriums runtergeladen werden: http://www.saarland.de/138201.htm.
Ergebnisse der Studie im Einzelnen:
Stationäres Wohnen:
Im Bereich des stationären Wohnens geht das Gutachten von einem Zuwachs von etwas mehr als 200 Leistungsberechtigten im Zeitraum von 2014-2025 aus.
Zur Bedarfsdeckung gibt der Gutachter folgende Handlungsempfehlungen:
Schaffung von 80 Plätzen in Wohngruppen/Wohngemeinschaften:
Schaffung von 10 Wohngruppen (80 Wohnungen) für die kurz- bis mittelfristige Bedarfsdeckung in den 6 Landkreisen.
Schaffung von zusätzlich 40 Plätzen im klassisch stationären Bereich
Für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf werden auch in Zukunft Wohnangebote benötigt, die den heutigen stationären Einrichtungen entsprechen.
Schaffung und Aufbau von 40 Plätzen für das Leben in Gastfamilien
Die positiven Erkenntnisse aus der Leistungsform „Leben in Gastfamilien“ für den Personenkreis der Menschen mit einer seelischen Behinderung könnten auch für die Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung genutzt werden.
Entwicklung und Aufbau von 40 Plätzen über die Grundversorgung SGB XI
Die – mögliche und notwendige – Verzahnung mit der Pflege zeigt sich bei schwerstmehrfachbehinderten Menschen besonders deutlich. Die Möglichkeit der Nutzung einer vorrangigen SGB XI Einrichtung als Grundversorger mit ergänzender Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und der Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe könnte ein Lösungsansatz in dieser Richtung sein.
Schaffung von 40 Kurzzeitwohnplätzen
Aus den bestehenden 26 Kurzzeitwohnplätzen sollen langfristig 3 bis 4 Kurzzeitwohneinrichtungen in der Größe von 10-12 Plätzen entwickelt werden. Diese Kurzzeitzentren können dann auch im Sinne eines Kriseninterventionsdienstes für die jeweilige Region ausgebaut werden.
Ausbau der heiminternen Tagesstruktur
Der weitere Ausbau der heiminternen Tagesstruktur ist zu fördern und sollte auch Personen außerhalb der Wohnstätte zur Verfügung stehen. Dabei kann auch weiter gedacht werden in Bezug auf Sozial- und Begegnungszentren für eine sinnvolle Tagesstrukturierung. Die Tagesstruktur ist auch ein notwendiges Element der ambulanten Betreuung.
Ambulant betreutes Wohnen:
Für das ambulante Wohnen, sagen die Gutachter, ist mit starken Zuwächsen in den nächsten Jahren zu rechnen. Darunter verstehen wir betreutes Einzelwohnen, Paarwohnen und Wohngemeinschaften
Sollte sich die Entwicklung mit der gleichen Dynamik wie in den vergangenen Jahren fortsetzen, würde sich die Zahl der Leistungsberechtigten bis 2025 in etwa verdoppeln.
Für die nächsten 11 Jahre bedeutet dies einen Zuwachs von 430 Leistungsberechtigten. Der Anstieg der Leistungsberechtigten entspricht auch der Entwicklung in den anderen Bundesländern.