Grafik: saarland.de

Mit einem neuen Erlass hat Innenminister Klaus Bouillon Vollzugspolizei, Ortspolizeibehörden und Versammlungsbehörden darauf hingewiesen, dass historische Flaggen unter bestimmten Fällen polizeirechtlich sichergestellt werden können. 

Der Minister reagiert damit auf entsprechende Vorkommnisse, bei denen vor allem rechtsradikale Demonstrations-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer diese Flaggen als Ausdruck ihrer extremistischen Gesinnung mit sich führten. „Eine polizeirechtliche Sicherstellung kommt etwa in Frage, wenn die Fahne an einem Tag gehisst wird, der in der Gesellschaft eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Ereignis mit gewichtiger Symbolkraft besitzt“, so der Minister.

Weitere Begleitumstände können Demonstrationen mit dem Skandieren nationalsozialistischer oder ausländerfeindlicher Parolen sein, so dass von dem Zeigen oder Hissen der Fahne eine friedensstörende Wirkung ausgeht und ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vorliegt. Die jeweiligen Begleitumstände sind beim polizeilichen Einschreiten in allen Fällen zu berücksichtigen – und zwar bevor die entsprechende Flagge sichergestellt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Innenminister Bouillon: „Ich appelliere hierbei an den Bund, das Verfahren zu vereinheitlichen und ein generelles Verbot zu realisieren, um in allen Ländern eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und antidemokratische Handlungen zu unterbinden.“ Der neue Erlass ergänzt eine bereits seit dem Jahr 2010 bestehende Verfügung für die saarländische Vollzugspolizei, in solchen Fällen die sogenannte Reichskriegsflagge sicherzustellen. Mit dem neuen Erlass wird der Anwendungsbereich dieser Verfügung auch auf andere historische Flaggen ausgeweitet.

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