Symbolbild

In einer Sitzung hat sich der Ministerrat im Zusammenhang mit den Beratungen zur Fortschreibung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes auf eine Verlängerung der geltenden Maskenpflicht an Schulen im Saarland verständigt.

Demnach gilt zunächst auch in der dritten Woche des Schuljahres die Maskenpflicht wie aktuell während des Unterrichts sowie in der Betreuung. Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund des derzeit bestehenden diffusen Infektionsgeschehens getroffen, das auf Reiserückkehrer und Infektionen im privaten Umfeld zurückgeführt wird.

Mit Blick auf das derzeit diffuse Infektionsgeschehen haben man die geltende Hygiene- und Infektionsschutzregelungen in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen verlängert, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies betreffe auch die Schulen. Das weitaus größere Übel seien Schulschließungen aufgrund von Quarantäne-Anordnungen. Man wolle dieses Risiko weiter möglichst klein halten.

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