Der Ministerrat hat gestern weitere Öffnungsschritte im Rahmen des Saarlandmodells beschlossen. Damit sind ab dem 4. Juni 2021 auch wieder kulturelle Betätigungen wie Chor- und Orchesterproben – einschließlich Gesang und Nutzung von Blasinstrumenten – sowie kontaktfreie kulturelle Angebote in Innenräumen erlaubt.
Außerdem dürfen Musikschulen den Unterricht wieder in der vollen Gruppengröße durchführen. Für alle Aktivitäten in Innenräumen ist die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises notwendig, die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregelungen sind einzuhalten.
Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Dieser Schritt ist ein Lichtblick für die Kultur im Land, für die vielen Mitglieder unserer Kulturvereine, aber auch für die Profis. Den nächsten wichtigen Schritt werden wir in der kommenden Woche gehen. Wir werden als Landesregierung ein Konzept vorstellen, mit dem es klare Rahmenbedingungen für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, also auch Kulturveranstaltungen, geben wird.“
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