Symbolbild

Der Bundesrat hat dem Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Vor allem in der Fleischindustrie, aber auch in anderen Branchen sieht das Gesetz bundesweit einheitliche Regeln vor, um guten Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

So sollen ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitarbeit im Kerngeschäft der Fleischindustrie verboten werden. Auch die Unterbringung von Arbeitnehmern, der Arbeits- und Gesundheitsschutz und die elektronische Arbeitszeiterfassung werden künftig stärker geregelt und kontrolliert.

Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Eugen Roth: “Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz werden die Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie deutlich gestärkt. Jetzt wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um den Kontrolldruck in der Branche zu erhöhen. So wird der Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft endlich beendet.“

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