Symbolbild

Die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion im saarländischen Landtag, Barbara Spaniol, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag, durch das dieser um 86 Cent auf 18,36 Euro steigt.

„Diese höchstrichterliche Entscheidung betont die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, stärkt die Rundfunkfreiheit und die bedarfsgerechte, staatsferne Beitragsfestsetzung. Gerade für kleinere Anstalten wie Radio Bremen und den saarländischen Rundfunk war dieses Urteil wichtig: die Sender erhalten für die kommenden Jahre durch den ARD-internen Finanzausgleich endlich Planungssicherheit, um ihren Programmauftrag erfüllen zu können”, so Spaniol.

Dieses Urteil sei auch eine “Klatsche” für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, die mit dafür gesorgt hatte, dass der Rundfunkstaatsvertrag in diesem Bundesland nicht unterzeichnet wurde. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stehe laut Spaniol für “mediale Teilhabe und Grundversorgung” und müsse passende Antworten auf den Medienwandel und das sich ändernde Nutzungsverhalten finden.

“Daher ist es ein völlig falsches Signal, wenn etwa die ARD vorschlägt, ausgerechnet politische Information, Recherche und Auslandsberichterstattung im Sendeplan des linearen Fernsehens zurückzufahren. Derlei Sparpläne sollten nach der Karlsruher Entscheidung zurückgenommen werden”, fordert die medienpolitische Sprecherin.

Dennoch müsse es im Sinne der Beitragszahler eine breite, öffentliche Debatte darüber geben, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig aufgestellt wird. “Dazu gehört auch eine umfassende Regelung für die Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag besonders für Menschen mit geringem Einkommen“, so Spaniol.

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