Saarländische Kommunen sollen künftig mehr Freiheiten erhalten, um landesrechtliche Vorgaben unter bestimmten Bedingungen aussetzen zu können. Der Landtag hat am 24. Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in erster Lesung einstimmig angenommen. Das geplante Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz soll Städten, Gemeinden und Landkreisen ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem sich überflüssige Bürokratie direkt vor Ort abbauen lässt.
Der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum, Sebastian Schorr, sieht in dem Votum einen wichtigen Schritt. „Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein neues Instrument, um Bürokratie dort abzubauen, wo sie täglich spürbar ist – in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen“, erklärte er. Wer die kommunale Selbstverwaltung ernst nehme, müsse den Verantwortlichen auch den Raum geben, praxistaugliche Lösungen auszuprobieren.
Konkret soll das Gesetz den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, beim jeweils zuständigen Ministerium befristete Ausnahmen von einzelnen Vorschriften des Landesrechts zu beantragen. Bewährt sich ein Modellversuch in der Praxis, könnte die Regelung später dauerhaft ins Landesrecht übernommen werden. Unangetastet bleiben dabei Bundes- und Europarecht ebenso wie Sicherheitsinteressen und die Rechte Dritter.
Als Vorbild dient ein vergleichbares Gesetz in Baden-Württemberg, das nach Angaben der Fraktion bereits erfolgreich angewendet wird. Die dortigen Erfahrungen zeigen laut Schorr, dass die wirksamsten Ideen gegen Bürokratie häufig aus den Rathäusern selbst kommen – ein Potenzial, das die Saar-CDU nun auch im kleinsten Flächenland heben will.
Die Bandbreite möglicher Anwendungsfelder ist groß. Denkbar wären etwa vereinfachte Förderverfahren, in denen Eigenerklärungen und Stichprobenprüfungen aufwendige Nachweispflichten ersetzen. Auch reduzierte Statistik- und Berichtspflichten gehören zu den Optionen, ebenso die bessere Nutzung bereits vorhandener Datenbestände – immer unter Wahrung des Datenschutzes. Ziel sei es, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Verwaltungen den Rücken für ihre eigentliche Arbeit freizuhalten.
Schorr verweist auf die wachsende Belastung der kommunalen Ebene. Steigende Aufgaben, Fachkräftemangel und eine immer dichtere Regulierung setzten die Verwaltungen unter Druck. „Jede Stunde, die nicht für unnötige Formulare, Berichte oder Doppelprüfungen aufgewendet werden muss, steht den Kommunen für ihre eigentlichen Aufgaben zur Verfügung: für die Bürgerinnen und Bürger“, betont er. Das Land solle daher stärker auf Vertrauen statt auf Detailsteuerung setzen.
Dass der Entwurf in erster Lesung über alle Fraktionsgrenzen hinweg Zustimmung fand, wertet Schorr als bemerkenswertes Signal. Die Notwendigkeit, die kommunale Ebene von überflüssiger Bürokratie zu entlasten, werde parteiübergreifend anerkannt. Im nächsten Schritt befasst sich nun der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport mit dem Vorhaben. Im Rahmen einer Anhörung sollen vor allem die kommunalen Spitzenverbände sowie weitere Sachverständige Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen und Anregungen einzubringen.

















