Die saarländische Landesregierung hat im Ministerrat eine Allgemeinverfügung über Ausnahmen von der Testpflicht im Grenzverkehr beschlossen.

Roland Theis, Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes, erklärt dazu: „Mit dem Wegfall der Einstufung der Moselle als Virusvariantengebiet gelten zwar immer noch Regelungen der Bundeseinreiseverordnung, aber wir haben als Land einen größeren Gestaltungsspielraum, mit dem wir für die Lebensrealität der Menschen in unserer Region passende Regelungen treffen können.

Daher habe die Landesregierung zwei wesentliche Erleichterungen für die Grenzregion beschlossen. Damit gelten für die Pendler aus der Moselle die gleichen Regeln wie für Menschen, die im Saarland einen Wohnsitz haben. Eine besondere Testpflicht bei Einreise fällt weg für Pendler auf dem Weg zum Arbeitsplatz, zur Schule oder zur Hochschule – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – sowie für solche Aufenthalte, die unabhängig von ihrem Anlass weniger als 24 Stunden dauern.

“Durch die zahlreichen Testangebote in Unternehmen, die Tests in den Schulen oder die Testungen als Eintrittsvoraussetzungen beispielsweise zu Friseur oder in die Gärtnerei wird es zukünftig nicht weniger Tests geben, aber dafür für alle Menschen unterschiedslos von ihrem Wohnort flexibel und anlassbezogen”, so Theis. Zudem sei es somit nun gelungen, dass in beide Richtungen annähernd gleiche Regelungen gelten, denn auch Frankreich nimmt Pendler und Aufenthalte von weniger als 24 Stunden in einem Radius von 30 km von der Testpflicht aus.

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