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„Aus fachlicher Sicht macht es insbesondere vor dem Hintergrund des Auftretens der Virusmutanten Sinn, Pflegekräfte in Altenpflegeeinrichtungen am Ende einer Quarantäne verpflichtend per PCR zu testen. Die Testung erfolgt unabhängig davon, ob die Person selbst positiv getestet war oder ob diese als Kontaktperson I unter Quarantäne stand. Erst mit einem negativen PCR-Nachweis, kann die Pflegekraft in den Betrieb zurückkehren. Mit dieser Maßnahme möchten wir die Sicherheit sowohl für die Pflegekraft, als auch für die Menschen die in den Pflegeheimen wohnen, weiter erhöhen“, erläutert Gesundheitsministerin Monika Bachmann. 

Um den Schutz in den Einrichtungen und damit insbesondere den Schutz der Menschen in den Pflegeheimen weiter zu erhöhen, müssen sich Mitarbeiter*innen nach Beendigung der Quarantäne ab sofort einem PCR-Test unterziehen. Der PCR-Test kann im saarländischen Testzentrum am Messegelände Saarbrücken kostenfrei durchgeführt werden.

 

 

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