Und schließlich stellt sich die Frage nach der Versicherung auf dem Schulweg. Ein Auto wird versehentlich zerkratzt oder der Schulranzen eines Mitschülers beim Raufen beschädigt – trotz aller Vorsicht können immer auch Missgeschicke passieren. Bei Kindern stellt sich aber immer die Frage nach der Haftung und viele Eltern sind unsicher, ob sie für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

Unter sieben Jahren können Kinder nämlich generell für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden; im Straßenverkehr gilt dies für Kinder bis zehn Jahre. Trotzdem könnten sich Eltern verpflichtet fühlen, in solchen Fällen Schadenersatz zu leisten. Hierfür bieten viele Versicherer spezielle Familientarife für die Haftpflichtversicherung an, die unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem bestimmten Betrag darauf verzichten, eine eventuelle Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht zu prüfen.

Und wenn dem Kind selbst etwas passiert? Auf dem direkten Weg vom Zuhause in die Schule und zurück springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Durch die wachsende Selbstständigkeit sind Kinder aber auch in ihrer Freizeit gerne und vermehrt unterwegs. Dann bietet sich eine private Unfallversicherung an, die im Fall der Fälle weltweit und rund um die Uhr schützt.

[1] Quelle: Deutsche Verkehrswacht e. V. (https://deutsche-verkehrswacht.de/positionen/schulbusse/)

(ots)

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