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Eltern in Deutschland müssen künftig keinen Antrag mehr stellen, um Kindergeld zu erhalten. Der Bundesrat gab in seiner Sitzung am 25. September 2026 grünes Licht für das entsprechende Gesetz, das die zuständigen Familienkassen künftig deutlich stärker in die Pflicht nimmt. Die Auszahlung soll im Regelfall automatisch erfolgen, sobald alle nötigen Daten vorliegen.

Bislang läuft der Weg zum Kindergeld über ein Begrüßungsschreiben, das frisch gebackene Eltern nach der Geburt erhalten. Ein darin enthaltener QR-Code führt zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Dieser Zwischenschritt entfällt künftig, wenn der Familienkasse die relevanten Angaben ohnehin bekannt sind. Entscheidend ist vor allem die Kontoverbindung, über die die monatliche Leistung fließen soll.

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Damit die Zahlung ins Rollen kommt, braucht das Kind lediglich eine steuerliche Identifikationsnummer. Sobald diese vorliegt und keine Zweifel am Anspruch bestehen, wird das Kindergeld festgesetzt und überwiesen. Der Antrag als bürokratische Hürde verschwindet in diesen Fällen komplett.

Die Einführung erfolgt gestaffelt über das kommende Jahr. Im ersten Schritt profitieren Familien, die bereits mindestens ein Kind haben: Für jedes weitere Kind fließt das Geld automatisch an die Person, die schon bisher das Kindergeld bezieht. Erst danach folgt der zweite Schritt, der auch erstgeborene Kinder einbezieht.

Für diese Neugeborenen gelten allerdings strengere Bedingungen. Die automatische Zahlung greift nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt, die Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil hierzulande arbeitet. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Deutschland zahlt, obwohl eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig wäre. So heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform ein klares Ziel: weniger Bürokratie, ohne dabei das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen zu erhöhen. Wo die Voraussetzungen für die antragslose Variante nicht erfüllt sind, bleibt alles beim Alten. Eltern bekommen dann weiterhin das bekannte Begrüßungsschreiben, etwa wenn der Familienkasse noch nicht alle erforderlichen Daten vorliegen.

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Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. In Kraft treten soll es zum 1. Januar 2027.

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