Bei der 91. Justizministerkonferenz, die am 26. und 27. November 2020 als Videoschalte durchgeführt wurde, wurde auf Antrag des Saarlandes und weiterer Bundesländer ein Beschluss gefasst, der die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Unternehmen, die für den Vertragsschluss eine elektronische Schaltfläche einrichten, künftig verpflichtet sein sollen, den Verbrauchern eine ebenso einfache Möglichkeit zur Vertragsbeendigung zur Verfügung zu stellen. 

Die Justizministerkonferenz knüpft mit ihrer Forderung an eine 2012 eingeführte europarechtlich begründete Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312j Absatz 3 Satz 2 BGB) an, die für den Abschluss von Verbraucherverträgen über entgeltliche Leistungen im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs die sogenannte „Buttonlösung“ normiert, also vorgibt, dass bei Bestellungen über eine Schaltfläche diese gut lesbar sein und allein mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein muss.

Justizstaatssekretär Roland Theis: „Wer A sagt, muss auch B sagen. Die Vorschriften im BGB zum Vertragsschluss im Internet haben sich im alltäglichen Geschäftsverkehr bewährt und gut etabliert. Sie haben zu Rechtssicherheit und Verbraucherschutz im Interesse sowohl der seriösen Unternehmen als auch der Verbraucher geführt.  Nun ist es an der Zeit, das, was sich für den Vertragsschluss bewährt hat, auch auf die Vertragsbeendigung zu übertragen“.

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