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Nach dem Hackerangriff auf eine Lernplattform der Universität des Saarlandes im April dieses Jahres haben Ermittler einen jugendlichen Beschuldigten aus dem Regionalverband Saarbrücken ermittelt. Das Dezernat für Cyberkriminalität der Landespolizeidirektion und die Staatsanwaltschaft Saarbrücken führen das Verfahren. Bei Durchsuchungen wurde der Jugendliche während der Nutzung seines Computers angetroffen; elektronische Geräte und Datenträger wurden als mögliche Beweismittel sichergestellt.

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Der Jugendliche steht im Verdacht, Daten ausgespäht und eine Erpressung versucht zu haben. Er soll sich Mitte April 2026 über eine Software-Schwachstelle unbefugt Zugang zu der Lernplattform verschafft haben. Nach Angaben der Ermittler wurden dabei rund 40.000 Datensätze von Studenten mit Namen und E-Mail-Adressen ausgespäht. Anschließend soll der Beschuldigte die Universität kontaktiert und erfolglos einen vierstelligen Betrag in Kryptowährung gefordert haben, damit die Daten nicht veröffentlicht werden.

Die Ermittlungen dauern an. Wegen des besonderen Schutzes Jugendlicher im Strafverfahren werden keine weiteren Angaben zur Person des Beschuldigten gemacht. Die Staatsanwaltschaft weist zudem darauf hin, dass nur Gerichte eine strafrechtliche Schuld feststellen und der Beschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

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