Symbolbild Foto: Bundesrat

Am heutigen Freitag, den 12. Februar 2021, ist es soweit – der Bundesrat tritt zu seiner 1000. Plenarsitzung zusammen. Wie kommt es zu dem Jubiläum, das in dieser Form kein anderes Verfassungsorgan begeht, worum geht es in den Sitzungen und wer wirkt dabei mit, was hat sich im Laufe der Jahre verändert? Wissenswertes über die Zusammenkünfte einer besonderen Institution.

Erste Sitzung 1949

Zur ersten Plenarsitzung trat die Länderkammer am 7. September 1949 in der Aula der ehemaligen Pädagogischen Akademie in Bonn zusammen – in Anwesenheit von Vertretern der alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, aber ohne das Saarland, Berlin und natürlich die ostdeutschen Länder. Seitdem wurden die Geschicke von Bund und Ländern immer wieder in solchen Sitzungen mitbestimmt.

Das „immerwährende“ Verfassungsorgan

Dass überhaupt die Zahl 1000 erreicht werden kann, liegt daran, dass die Länderkammer kontinuierlich tätig ist. Die personelle Zusammensetzung ändert sich fortlaufend. Das ist der wesentliche Unterschied etwa zum Deutschen Bundestag und zu anderen Parlamenten, deren Mitglieder direkt gewählt werden und deren Tätigkeit also in Legislaturperioden unterteilt ist. Das gilt insbesondere auch für viele dem Bundesrat vergleichbare Organe – zweite Kammern nationaler Parlamente wie etwa den US-amerikanischen, den spanischen oder den polnischen Senat.

Die Mitglieder des Bunderates werden dagegen aus den Landesregierungen entsandt. Die Arbeit der Länderkammer unterliegt damit nicht dem Wechsel der Legislaturperioden – so dass auch die Zählung der Sitzungen nicht immer wieder neu beginnt. Die Länderkammer ist verfassungsrechtlich gesehen somit ein „immerwährendes Organ”. Sie löst sich nicht immer wieder auf, sondern wird fortwährend aufgrund von Landtagswahlen oder Kabinettsumbildungen personell verändert. Während man also vom 19. Deutschen Bundestag oder dem Senat des 117. Kongresses spricht, bleibt der Bundesrat stets der Bundesrat.

„Parlament der Landesregierungen“

Indem die Landesregierungen die Mitglieder des Bundesrates bestellen, können die Länder einerseits ihre Verwaltungskompetenz einbringen, andererseits ist aber auch demokratische Legitimation gegeben, weil die Zusammensetzung durch die von den Mehrheiten in den Landesparlamenten getragenen Regierungen bestimmt wird. Landtagswahlen haben dadurch auch immer bundespolitische Bedeutung.

Und die Länderkammer spiegelt deshalb auch die politische Landschaft der Bundesrepublik wider. Diese ist seit der ersten Sitzung bunter geworden. War in den Anfangsjahren meist entscheidend, ob ein Land SPD- oder unionsgeführt war, gibt es mittlerweile in 16 Ländern 15 unterschiedliche Regierungskonstellationen.

Wer stimmt im Bundesrat ab

Der Bundesrat hat 69 ordentliche Mitglieder. Diese Zahl errechnet sich aus der Summe der Stimmen der einzelnen Länder, die wiederum von deren Einwohnerzahl abhängt. Daneben gibt es zur Zeit 107 stellvertretende Mitglieder. Die größte Veränderung für Mitglieder- und Stimmenzahl zog natürlich die Wiedervereinigung nach sich: Seit der 624. Sitzung am 9. November 1990 sind 16 Bundesländer vertreten. Entscheidend ist in den Sitzungen meist die Zahl 35 -die absolute Mehrheit der Stimmen. Die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit ist mit 46 Stimmen erreicht.

Frauenanteil gestiegen

In den Anfangsjahren waren die Sitzungen des Bundesrates zu großem Teil Männersache: In der ersten Sitzung des Bundesrats war gar nur ein einziges weibliches Mitglied zugegen. Die nordrhein-westfälische Kultusministerin Christine Teusch war kurzfristig vertretungsweise für einen verhinderten Kabinettskollegen eingesprungen. Bis zur 1000. Sitzung hat sich der Anteil natürlich deutlich erhöht: Von den derzeit insgesamt 176 ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern sind ca. 38 Prozent Frauen. Die Leitung der Sitzungen oblag lange Zeit überwiegend Männern, war doch das Amt des Bundesratspräsidenten über Jahrzehnte ausschließlich von Männern besetzt. 2005 hätte sich dies beinahe geändert – indes verlor die SPD damals die Landtagsmehrheit in Schleswig -Holstein, so dass Heide Simonis nicht mehr Ministerpräsidentin war, als das Land kurz darauf die Präsidentschaft übernahm.

So hielt dann in der 876. Sitzung des Bundesrates im November 2010 mit Hannelore Kraft erstmals eine Bundesratspräsidentin ihre Antrittsrede. In der 950. Sitzung folgte als bislang einzige weitere Präsidentin 2016 Malu Dreyer. Auch auf dem Platz neben dem Präsidenten hat sich insofern etwas geändert. Dort sitzt die Direktorin des Bundesrates – seit der 933. Sitzung im Jahr 2015 mit Dr. Ute Rettler erstmals eine Frau. Sie leitet das Sekretariat des Bundesrats. Stellvertretender Direktor ist Dr. Georg Kleemann.

„Kanzlerschmiede“

Eine Reihe von Sitzungen wurde von späteren Bundeskanzlern geleitet. So hatten Kurt-Georg Kiesinger, Willy Brandt und Gerhard Schröder das Amt inne. Gerhard Schröder war sogar amtierender Bundesratspräsident, als ihn der Bundestag zum Kanzler wählte. An Helmut Kohl war das Amt denkbar knapp vorübergegangen: Da er als amtierender Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz im Oktober 1976 in den Bundestag gewählt wurde und in der Folge auf das Ministerpräsidentenamt verzichtete, wurde schließlich Bernhard Vogel als neuer Regierungschef im Land Bundesratspräsident. Ein späterer Bundespräsident hat das Amt ebenfalls in seinem Lebenslauf – und das nicht nur einmal. Johannes Rau gehört zu den lediglich sieben Ministerpräsidenten, die der Länderkammer sogar in zwei Amtszeiten vorstanden.

Gesetzgebungsverfahren

Gegenstand der Sitzungen ist natürlich vor allem die Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren. Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. Bei den übrigen Gesetzen handelt es sich um sogenannte Einspruchsgesetze; hier wird in der Sitzung entschieden, ob der Vermittlungsausschuss angerufen oder das Gesetz durch Verzicht auf einen solchen Antrag gebilligt wird. Daneben hat der Bundesrat das Recht zur Gesetzesinitiative. Beschließt er in der Plenarsitzung einen Gesetzentwurf, so wird dieser zunächst der Bundesregierung und dann dem Bundestag zugeleitet.

Als Ergänzung des Initiativrechts wird auch das parlamentarische Mittel der Entschließung eingesetzt. Darunter versteht man Ersuchen, die in der Regel an die Bundesregierung gerichtet sind, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die Auffassung des Bundesrates zu einem bestimmten Thema darzulegen oder Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung anzustoßen.

Sitzung ist nicht gleich Sitzung

Das Sitzungsprogramm ist meist umfangreich und kann 50, gelegentlich sogar mehr als 100 Tagesordnungspunkte umfassen – bei kurzfristig anberaumten Sondersitzungen aber auch einmal nur einen einzigen. Dementsprechend dauerte die kürzeste der 1000. Sitzungen zum Nachtragshaushalt in der Corona Krise nur rund drei Minuten. Ausführliche Debatten gibt es dabei meist nur zu einzelnen Beratungsgegenständen. Zu anderen Punkten geben die Redner dann nur noch Erklärungen ab, in denen die Entscheidungen ihrer Regierung erläutert und begründet werden. Oft werden sie unter Verzicht auf den mündlichen Vortrag zu Protokoll gegeben. Sie können dann später im Sitzungsbericht nachgelesen werden.

Typisch für Bundesratssitzungen ist die ruhige Atmosphäre, in dem die Aussprachen stattfinden. Der Umgangston ist sachlich, Zwischenrufe sind selten und Unmutsäußerungen oder Beifall kaum zu hören. In 1000 Sitzungen gilt dies aber nicht ohne Ausnahme. Diese gab es in der 774. Sitzung der Länderkammer im März 2002. In deren Rahmen hatte der damalige Präsident Klaus Wowereit die Zustimmung der Länderkammer zum Zuwanderungsgesetz festgestellt, obwohl die Vertreter des Landes Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt hatten. Es folgte eine lebhafte Debatte, in der unter anderem Formulierungen wie “Rechtsbeugung”, “Das ist ja unglaublich! Das ist glatter Rechtsbruch!”, “Verfassungsbrecher” und “Das hat Konsequenzen!” fielen. Am Ende verließen die CDU-geführten Länder sogar unter Protest die Sitzung, was einen einmaligen Vorgang für den Bundesrat darstellt.

Jubiläumssitzung

Dass die 1000. Sitzung selbst eine besondere Sitzung werden wird, liegt auf der Hand. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird den Anlass in einer Ansprache würdigen und damit erst als zweites deutsches Staatsoberhaupt nach Joachim Gauck, der in der 939. Sitzung zum Jubiläum “25 Jahre – 16 Länder im Bundesrat” sprach, eine Rede in einer Plenarsitzung der Länderkammer halten. Danach wird der Bundesrat gewohnt sachlich ein – wie so oft umfangreiches -Arbeitsprogramm bewältigen. Zum 1000. Mal.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein