Symbolbild

Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen stellen.

Dabei liegt das besondere Augenmerk auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste. Durch die Förderung des Bundesverkehrsministeriums können Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur bezuschusst werden. Insgesamt stehen 20 Mio. Euro zur Verfügung – sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert.

Die mögliche Förderquote liegt zwischen 40 und 90 Prozent. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen unter www.now-gmbh.de/elektromobilitat oder www.ptj.de/elektromobilitaet-bmvi

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