Anlässlich der Beratungen einer Initiative Mecklenburg-Vorpommerns in den Fachausschüssen des Bundesrats hat der saarländische Justizstaatssekretär Roland Theis erneut die Wichtigkeit der Verkehrsdatenspeicherung für die Effektivität der Ermittlungen gegen Kinderpornographie und extremistische Straftaten im Internet betont.

Roland Theis (CDU)
Bild: cdu-fraktion-saar.de

Theis: „Wer – zu Recht – eine effektive Bekämpfung von Straftaten im Internet fordert, muss den Strafverfolgungsbehörden auch das nötige Werkzeug für effektive Ermittlungen an die Hand geben. Wer den Ermittlern etwa bei Kinderpornographie oder extremistischen Straftaten im Netz das häufig einzige Mittel zur Ermittlung der Täter vorenthält, behindert den Kampf gegen wachsende Kriminalitätsfelder, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohen.“

Staatssekretär Theis unterstützt daher den entsprechenden Vorstoß der Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, wonach der Bundesrat die Bundesregierung auffordern solle, die (Wieder-)Einführung der Mindestspeicherpflicht für Verbindungsdaten in verfassungs- und europarechtskonformer Weise mit Blick auf die derzeit laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vorzubereiten.

Dazu Theis: „Es ist erfreulich, dass damit erstmals auch eine SPD-Ministerpräsidentin sich für den Wiedereinstieg in die Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Selbstverständlich sind die Vorgaben des EuGHs dabei handlungsleitend. Wir haben aber keine Zeit zu verschenken. Mit dem Vorstoß Schwesigs wächst die Hoffnung, dass der Widerstand gegen die Verkehrsdatenspeicherung bröckelt. Im Interesse einer effizienten Verbrechensbekämpfung begrüße ich daher ausdrücklich, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates heute empfohlen hat, die Initiative Mecklenburg-Vorpommerns anzunehmen.“

 

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