• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Hinweisschilder am Eingang weisen die Gäste auf die wichtigsten Regeln hin.
  • Beschäftigte mit unmittelbarem Gästekontakt (kleiner 1,50m) müssen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB, sogenannte Community-Masken) in allen Räumen mit Gästekontakt sowie grundsätzlich bei der Zubereitung von Speisen und Getränken tragen und in Räumen, in denen eine Zusammenarbeit der Beschäftigten die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleisten kann. Der Arbeitgeber hat die MNB zur Verfügung zu stellen.
  • Die Gäste haben ebenfalls eine MNB zu tragen, wenn sie sich abseits des Tisches bewegen.
  • Kontaktloses Bezahlen wird empfohlen. Alternativ sind Vorkehrungen für den Bezahlvorgang zu treffen, wie beispielsweise eine Geldablage.

 

  • Desinfektion nach jedem Gast und nach jedem Abräumvorgang. Benutztes Geschirr ist mit Seifenlauge und mit einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius zu spülen.
  • Bei Verdacht auf Infektionen oder einschlägigen Symptomen dürfen Beschäftigte nicht zur Arbeit und Gäste nicht in den Betrieb.
  • Händedesinfektionsmittel muss im Eingangsbereich frei zugänglich zur Verfügung stehen, wie auch in den Sanitäranlagen.
  • Warteschlangen sind unbedingt zu vermeiden.
  • Insbesondere gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume in Beherbergungsbetrieben, auf Wohnmobilstell- und Campingplätzen sind engmaschig zu reinigen.

Die allgemeinen Vorgaben des Lebensmittel – Hygienepakets, die bereits in den Leitlinien der Lebensmittelbrache und den Eigenkontrollkonzepten der Betriebe implementiert sind, müssen weiterhin beachtet werden. Die rechtlich festgelegte „Gute Hygienepraxis“ enthält das Prinzip des Schutzes der Lebensmittel vor jeglicher nachteiliger Beeinflussung. Unter der Einhaltung dieser Vorgaben sollte die sichere Abgabe von Lebensmitteln durch Gastronomiebetriebe gewährleistet sein. 

Vollständiger Hygieneplan der Landesregierung (PDF 0,17 MB)

 

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