Symbolbild

Unter Federführung des Sozialministeriums wurde dem saarländischen Ministerrat am Montag eine Gesetzesänderung vorgelegt, welche nun in einem parlamentarischen Verfahren bearbeitet wird.

Mit dem Regierungsentwurf zur Regelung des sogenannten partiellen Zugangs soll zukünftig auch die Prüfung einer Teilzulassung für Berufe gesetzlich verankert werden. „Unterschiedliche Ausbildungsstandards anderer Länder sollen nicht zum Hemmnis für die Berufsausübung werden. Ausländische Fachkräfte sollen keine Benachteiligung erfahren, weil Länder unterschiedliche Ausbildungssysteme haben “, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann.

Die Teilzulassung wird ermöglichen, dass Menschen nach positiver Prüfung den Teil ihres Berufes im Saarland ausüben können, der genau den landesrechtlichen Vorgaben entspricht. Das Gesetz greift dabei nur bei Berufen, deren Qualifikationsvoraussetzungen klar unterscheidbare Teilbereiche beinhalten.

Insbesondere in Grenzregionen wie dem Saarland, spielt die grenzüberschreitende Berufsausübung eine große Rolle. Gerade bei landesrechtlich geregelten Berufen, die einer entsprechenden Zulassung bedürfen, wurde bis dato die Teilzulassung in den EU-Ländern, als auch innerhalb der Bundesländer, unterschiedlich geregelt.

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