Foto: Pressestelle der Stadt Homburg
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Am vergangenen Freitag, 15. März 2019, fand erneut eine Kontrolle von Gaststättenbetrieben mit dem Schwerpunkt „Shisha-Bars“ in Homburg statt. Teilnehmende Behörden waren diesmal das Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt, sowie verschiedene Einheiten des Zollamts aus Saarbrücken. Es war bereits die vierte Kontrollaktion dieser Art. Doch offensichtlich nahmen die Betreiber die Anregungen und mehrfach erteilten Auflagen nicht ganz so ernst, denn erneut kam es zu zahlreichen Verstößen in mehreren Bereichen.

Schon im ersten Objekt sprang beim Betreten der mitgeführte CO-Melder an – Kohlenstoffmonoxid-Alarm. Das hieß: Evakuierung und Feuerwehreinsatz. Die CO-Konzentration war derart bedenklich, dass zur weiteren Kontrolle und Belüftung der Räume die Feuerwehr hinzugezogen werden musste und auch der Rettungsdienst sowie die Polizei vor Ort waren. Die erforderliche Lüftungsanlage war nicht eingeschaltet.

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Foto: Pressestelle der Stadt Homburg

Es wurde – auch durch die mediale Berichterstattung – schon öfter auf die Gefahren des so genannten CO-Gases hingewiesen. Dass Betreiber wie auch Kunden so schmerzfrei reagierten und sich anscheinend der Gefahren nicht bewusst waren, als sogar die Feuerwehr anrückte, fanden die Einsatzkräfte bedenklich, wie sie auch nochmal in einer gemeinsamen Abschlussbesprechung verdeutlichten.

Dabei ist die Gefahr nicht zu unterschätzen: Kohlenmonoxid ist ein geruchloses und unsichtbares Atemgas, das zu einem massiven Sauerstoffmangel im Körper führt. „Gefährlich ist solch eine Vergiftung vor allem, da man sie nicht merkt. Man geht aus der Shisha-Bar, hat Kopfschmerzen und denkt sich, es lag an den Pfeifen. In den meisten Fällen ist dies aber das Gas, das in den vergangenen Wochen und Monaten in solchen Lokalen bereits zu einigen Notfalleinsätzen bundesweit sorgte“, wie Klaus Frank vom Gewerbeamt mitteilt. Zu den Folgen zählen je nach Konzentration des Gases Kopfschmerzen, Herzrasen, Übelkeit, Halluzinationen, Apathie, Krampfanfälle, Atemnot und im schlimmsten Fall der Tod.

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Neben diesem Verstoß wurden in allen vier überprüften Gaststätten weitere, nicht unerhebliche Mängel festgestellt. So heißt es im Abschlussprotokoll der Behörden, dass es Verstöße gegen das Kleinverpackungsverbot von Shisha-Tabak gab. In zwei Fällen wird dem Verdacht der Schwarzarbeit nachgegangen. Auch der Aufzeichnungspflicht – Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – wurde nicht nachgekommen. Bei Ausweiskontrollen wurden zudem mehrere minderjährige Gäste beim Rauchen einer Tabak-Shisha-Pfeife festgestellt. Das Mindestalter liegt hier bei 18 Jahren. 

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