HOMBURG1 Nachrichten aus Politik & Wirtschaft für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Konsolidierungsbemühungen der Kommunen im Saarpfalz-Kreis werden durch die Soziallasten des Kreises aufgezehrt. Deshalb fordert der Saarpfalz-Kreis eine umgehende Novellierung des Finanzausgleichsystems im Saarland.

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Der Ergebnishaushalt des Saarpfalz-Kreises sieht in diesem Jahr ein Gesamtvolumen von rd. 214 Mio. Euro vor. Die gesetzlichen Pflichtausgaben machen hierbei 213,3Mio. Euro aus, bei denen alleine die Bereiche Jugend und Soziales mit rd. 162 Mio. Euro zu Buche schlagen. Änderungen von gesetzlichen Standards, wie Betreuungsquoten und Betreuungsschlüssel in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Jugendhilfe, oder bei den Ansprüchen im Bereich Unterhaltsvorschuss sowie soziale, gesellschaftliche Entwicklungen haben auf diesen Hauptbereich des Haushaltes direkten Einfluss. Trotz sparsamster Kalkulation setzt sich die steigende Tendenz der letzten Jahre auch in diesem Jahr fort und erfordert höhere Ansätze.

Rund 101 Mio. Euro von der Ausgabenlast werden über die Kreisumlage an die Kommunen weitergegeben. Im Vergleich zum Vorjahr kommt auf die Kommunen 2018 eine Mehrbelastung von 3,3 Mio. EURO zu. Auch wenn die Steigerung aufgrund der Sparbemühungen des Kreises in diesem Jahr durchaus moderat erscheint, ist die Gesamtbelastung der kreisangehörigen Kommunen an einem äußerten kritischen Punkt angelangt. Die Sparbemühungen der kreisangehörigen Kommunen – insbesondere die der finanzschwachen Kommunen – werden durch die Kreisumlagesteigerung wieder aufgezehrt. Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre und stellt auf dieser Basis eine Prognose für die Zukunft, ist bei dem derzeitigen Finanzierungssystem ein Ende dieser Negativspirale nicht abzusehen.

Die einzige Möglichkeit besteht darin, den kommunalen Finanzausgleich im Saarland generell und schnellstmöglich zu reformieren, sodass das Land endlich seine Kommunen, wie es das Gesetz verlangt, ausreichend zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Finanzmitteln ausstattet.

Die aktuelle Verfahrensweise belegt jedoch das Gegenteil.

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