Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
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Am vergangenen Donnerstag hat Sozialministerin Monika Bachmann im Christlichen Jugenddorf Homburg das Café Chancengeber eröffnet. Hier wird schwerstbehinderten Menschen der Zugang zu einer geregelten Arbeit ermöglicht und damit bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung des Koalitionsvertrags gegangen.

„Ein Arbeitsplatz zählt zu den wichtigsten Bedürfnissen der Menschen. Nicht anders ist es bei Menschen mit einer Behinderung. Sie sind immer noch stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als nicht behinderte Menschen. Ohne Arbeit zu sein, bedeutet für die Betroffenen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch die bittere Erfahrung, in der Gesellschaft nicht gebraucht zu werden oder nicht ausreichend qualifiziert zu sein“, sagt Ministerin Bachmann.

„Das Vorhaben entspricht insbesondere auch der Zielsetzung des Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung. Durch den flächendeckenden Ausbau von Integrationsprojekten soll auch besonders betroffenen Menschen mit Behinderung sowie behinderten Menschen im Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Chance zur Teilhabe geboten werden.“

Die Ministerin appelierte zudem an alle saarländischen Betriebe und Dienststellen, auch künftig schwerbehinderten Menschen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben.

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Hintergrund:

Integrationsprojekte sind spezielle Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarktes Für die Betriebe gelten die Mechanismen der Marktwirtschaft. Das heißt, sie müssen sich auf wettbewerbsfähige Strukturen und Wirtschaftlichkeit ausrichten und so gestaltet sein, dass sie langfristig auch ohne besondere Förderleistungen am Markt bestehen können. Deshalb muss ein wirtschaftliches tragfähiges Konzept die Basis für den Integrationsbetrieb sein.

Der Nachweis eines tragfähigen Konzeptes wird in der Regel durch ein betriebswirtschaftliches Gutachten geführt, welches im Rahmen einer Gründungsberatung bis zu einer Höhe von 4.500 € durch das Integrationsamt gefördert wird.

Zielgruppe sind schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, deren Integration in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Integrationsunternehmen müssen mindestens 30 v. H. schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Der Anteil der schwerbehinderten Arbeitnehmer soll in der Regel 50 v. H. nicht übersteigen.

Die Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung der Integrationsprojekte umfasst Aufwendungen, die investiv notwendig sind, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Nach den Richtlinien des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von Integrationsprojekten vom 26.09.2016 können ab 01.11.2016 einmalige Investitionszuschüsse und zinslose Darlehen von höchstens 30.000 Euro je neugeschaffenen Arbeitsplatz bei einem Eigenanteil des Arbeitgebers von in der Regel 30 v.H. bezuschusst werden.

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