Die ganze Zeit verlief der Weg der Kinder so: Der Schulbus hat sie in Reiskirchen abgeholt, ist immer hinter die Luitpoldschule gefahren, hat die Kinder an der (privaten) Bushaltestelle rausgelassen und sie konnten über einen normalen Fußweg über den Pausenhof zur Schule gehen. Künftig wäre es aber so: Die Kinder steigen in Reiskirchen in einen Bus des öffentlichen Nahverkehrs, in Erbach müssen die Kinder an der Steinbachstraße aussteigen, von dort zur Rubensstraße hochgehen und dann Richtung Schule. Ein Weg der es in sich hat, gerade zu Stoßzeiten mit vermehrtem Verkehrsaufkommen, zu dunklen Jahreszeiten und schlechtem Wetter zuzüglich einer Straßenüberquerung. Torsten Feix, selbst betroffenes Elternteil, sieht genau hier eines der Probleme: „Es geht uns darum, dass Grundschulkinder in dieser Alterskategorie den gefährlichen Schulweg über den öffentlicher Personennahverkehr nicht bewältigen müssen.“
Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs kommen aus Waldmohr und Bexbach. “Die sind schon total gefüllt wenn sie hier in Reiskirchen ankommen. Einen Erstklässler hier allein fahren zu lassen kann man so nicht hinnehmen und auch nicht tolerieren”, so der Tenor bei der letztwöchigen Informationsveranstaltung.
Auch Kerstin Paul ist eine der Mütter, die an diesem Abend anwesend sind. Sie ist Mutter einer achtjährigen Tochter, die eben diese neue Regelung treffen würde. „Es ist für die Kinder allein einfach viel zu gefährlich. Es sind kleine Kinder, die gerade erst lesen und schreiben lernen und die dann plötzlich auf sich selbst angewiesen sind. Es gibt hier unübersichtliche Ampelübergänge und man kennt das, ein Kind rennt vor, ein andres unüberlegt hinterher, es kann so schnell etwas passieren. Genau das möchten wir Eltern verhindern.” Damit sich in dieser Angelegenheit etwas tut, muss man sich genauer mit dem Beförderungsgesetz beschäftigen. Und wie bei fast jedem Gesetz gibt es auch in diesem Fall eine Ausnahmemöglichkeit. Diese kann in Kraft treten, wenn der Weg weniger als zwei Kilometer ist, aber als besonders gefahrvoll oder schwierig eingestuft wird. Kriterien bei der Beurteilung der Situation sind das Alter des Kindes, die Beschaffenheit des Schulweges und die Gefährdungslage bzw. das Gefährdungspotential im Straßenverkehr. Ob hier ein gefährlicher Schulweg vorliegt, darüber entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, das Bildungsministerium. Dieses wird auch letztendlich über den Antrag entscheiden. Doch wie läuft solch eine Prüfung eigentlich ab. Amtsleiter Thomas Müller klärt auf: “Der Schulweg wird tatsächlich abgelaufen. Dabei sein werden dann Vertreter des Ministeriums, der Schulleitung, der Elternvertretung, ebenso der Polizei und des Schulträgers. Die letztendliche Entscheidung obliegt dem Ministerium. Sollte sich herausstellen, dass hier eine Gefährlichkeit vorliegt, wäre die Kreisstadt Homburg dazu verpflichtet diese Kosten zu übernehmen.”
Ein langer Weg liegt also vor den Reiskirchern, bevor es hier zu einem endgültigen Ergebnis kommen wird. Beigeordnete Christine Becker, die an diesem Abend auch mit vielen Eltern das persönliche Gespräche suchte, erklärt aus Sicht der Stadt: „Wir haben einfach die rechtliche Verpflichtung diese Sache auf den Prüfstand zu stellen und Rechtssicherheit herzustellen. Ich bin realtiv zuversichtlich, allein durch ihre vielen Schreiben an das Ministerium, dass man dies positiv prüfen wird.“ Das letzte Wort hat allerdings das Ministerium. (sb)