Symbolbild
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Der geplante Bau der Ortsumgehung Schwarzenbach erhitzt die Gemüter. Die einen sehen dem Vorhaben positiv entgegen, die anderen sprechen sich deutlich dagegen aus. Am morgigen Donnerstag, 13. Juli 2017, findet um 18:00 Uhr im Ratssaal des Homburger Rathauses eine Informationsveranstaltung zum geplanten Bauvorhaben des Autobahnanschlusses an der BAB 8 und der Umgehungstraße für die B 423 statt.  Dabei betont die Stadt, dass es sich lediglich um eine freiwillige Veranstaltung im Sinne des Bürgerservices handelt.

Der Hintergrund: zur Zeit läuft das Verfahren der Planfeststellung. In dieser Projektphase haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Bedenken und Einwände zu Protokoll zu geben. Die morgige Veranstaltung findet allerdings außerhalb dieses Verfahrens, mit dem Ziel der Informationsergänzung, statt. Daher informiert die Stadt Homburg auch in ihrer Einladung,  „dass während der Sitzung vorgetragene Stellungnahmen nicht als Belang in das Verfahren einfließen werden. Alle Bedenken, die seitens von Anwohnerinnen und Anwohnern oder potenziell Betroffenen im Rahmen dieser Veranstaltung vorgetragen werden, finden im Verfahren keine Berücksichtigung.“

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Doch wie können die Anliegen der Betroffenen nun „offiziell“ Gehör finden? Das Planfeststellungsvefahren – also die Pläne und zugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen – liegen im Rathaus der Stadt Homburg auf Zimmer 420 offen. Diese Offenlegung geht bis zum 20.Juli 2017. Jeder kann formlos bis zum 03.08.2017 gegen dieses Bauvorhaben Einspruch erheben. Die Einwendungen können auf dem Postweg an die Behörde geschickt werden oder alternativ dort abgegeben werden.

Die Bürgerinitiative „Gegen den Bau der B423neu“ möchte den Betroffenen bei ihren Einwänden auch Hilfe anbieten: „Wir empfehlen abzuwarten bis wir von unseren Anwälten Mustereinsprüche vorliegen haben. Aus diesen Mustereinsprüchen kann dann individuell selbst ein Einspruch formuliert werden! Wir erwarten die Mustereinsprüche bis zum 19.07.2017.“ Denn bei den Einsprüchen werden nur Belange berücksichtigt, die bis zum Stichtag am 3.August eingegangen sind.

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Neben Befürwortern der Umgehung gibt es auch entschiedene Gegner der geplanten B423

Hintergrund:

Als Dienstleister vor Ort liegen alle Planunterlagen und Erläuterungsberichte bis zum 20. Juli 2017 in der Abteilung Stadtplanung im Auftrag der Genehmigungsbehörde Wirtschaftsministerium aus. Die Kreisstadt Homburg unterstützt das Ministerium somit in diesem Verfahren als sogenannte „Auslegungskommune“. Dadurch kann sich Jedermann im Homburger Rathaus informieren, seine Bedenken einreichen oder zur Niederschrift geben.

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