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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 02.05.2018 gegen den Alt-Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg Karlheinz Schöner Anklage bei der Großen Strafkammer am Landgericht Saarbrücken wegen Betruges in vier Fällen, der Untreue in einem Fall  sowie der Anstiftung zum Betrug in einem weiteren Falle erhoben. Mitangeklagt ist ein Homburger Bauunternehmer wegen Betruges in vier Fällen.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Alt-OB vor, sich während seiner Zeit als Oberbürgermeister der Stadt Homburg  unter Ausnutzung und Missbrauch seiner Stellung als Oberbürgermeister sowie unter Verletzung seiner Amtspflichten strafbar gemacht zu haben.

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Ein Punkt der Anklage dreht sich dabei um eines seiner Grundstücke in Kirrberg. Das Anwesen sollte auch von der Rückseite mittels Auto erreicht werden. So soll sich der Angeschuldigte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dazu entschlossen haben, einen vorhandenen Trampelpfad in eine mit dem Auto nutzbare Zuwegung auszubauen.

Dazu soll Schöner seine Kontakte zu dem Mitangeklagten ausgenutzt haben. Dieser war im Jahr 2012 bei der gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im Saar-Pfalz-Kreis mbH (AQuiS-GmbH) beschäftigt. Die AQuiS GmbH hatte ihren Geschäftssitz in Homburg „Am Forum 1“, dem Gebäudekomplex, in dem sich auch das Büro des Angeschuldigten befand. Die AQuiS-GmbH wurde 1997 als gemeinnützige kommunale Beschäftigungsgesellschaft mit dem Ziel gegründet, die soziale und berufliche Reintegration für Bürgerinnen und Bürger im Saarpfalz- Kreis zu sichern. 

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Im Juni oder Juli 2012 soll Schöner den Mitangeklagten damit beauftragt haben, den Ausbau des Trampelpfades mit den ihm zugewiesen Arbeitern während der regelmäßigen Arbeitszeit durchzuführen. Auftragsgemäß soll dann eine Zufahrt angelegt worden sein, indem zunächst mindestens 20 Bäume auf einem angrenzenden Flurgrundstück gefällt wurden. Mittels eines städtischen Lkws mit Ladekran sollen danach größeres Gestein sowie Wurzelstöcke entfernt und noch vorhandene Bodenunebenheiten mit Schotter verfüllt worden sein, so dass der neu angelegte Weg am Ende befahrbar war. 

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