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5. Gewährleistung der Ordnung

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Der Veranstalter hat die Ordnung und Einhaltung der Regelungen sicherzustellen.

6. Anforderungen an den Veranstaltungsort

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Es können nur so viel Besucher zugelassen werden, wie am Veranstaltungsort, unter Wahrung der Mindestabstände, möglich sind. Durch geeignete Maßnahmen kann dies koordiniert werden. Man unterscheidet hier

a) Statische Veranstaltungen:
Die Teilnehmer halten sich über die gesamte Dauer der Veranstaltung auf fest zugewiesenen Plätzen auf und die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Metern ist dadurch sichergestellt. Darüber hinaus existiert eine ausreichende Wegführung der Teilnehmer und der Platz wird nur zu notwendigen Verrichtungen verlassen.

b) Dynamische Veranstaltungen:
Veranstaltungen, bei denen sich die Teilnehmer nicht auf festen Plätzen aufhalten. Hier ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Mindestabstand stets eingehalten werden kann. Es ist erforderlich, dass eine ausreichende Veranstaltungsfläche dazu gegeben ist.

Der Mindestabstand darf nur unterschritten werden, wenn es sich um Personen aus einem Haushalt handelt oder sonstige Konstellationen, in denen die Rechtsverordnung eine Ausnahme vom Abstandsgebot vorsieht.

Auch im Bereich der Sanitären Einrichtungen ist auf eine Einhaltung der Mindestabstände zu achten. Für die Besucher sind Handwaschgelegenheiten und Handdesinfektionsmittel vorzuhalten.

7. Belüftung

Eine gute Belüftung der Veranstaltungsstätte ist sehr wichtig zur Vermeidung von Virusübertragungen. Daher sollte, wann immer möglich, die Veranstaltung im Freien stattfinden. Bei Veranstaltungen im Innenraum ist für entsprechende Belüftung zu sorgen. Räume mit schlechter Belüftung und gleichzeitig kleinem Raumvolumen im Verhältnis zu der Teilnehmerzahl sind für Veranstaltungen ungeeignet.

8. Riskante Tätigkeiten

Tätigkeiten mit einer forcierten Atmung, wie Vorträge, Reden, Singen, usw. zeigen ein höheres Risiko einer Virusübertragung. Auf diese Tätigkeiten sollte möglichst verzichtet werden oder es sollten zumindest zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Dies kann bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) sein oder die Vergrößerung des Sicherheitsabstandes auf 3 Meter. Körperliche Kontakte sind zu vermeiden.

9. Darreichung von Speisen oder Getränken

Das Anbieten von Speisen und Getränken ist aus Infektionslogischer Sicht grundsätzlich zulässig. Insbesondere auf die Notwendigkeit des Spülens von Gläsern und Geschirr bei mindestens 60°C sei hingewiesen. Es ist sicherzustellen, dass frische Teller, Bestecke und ähnliches nicht von anderen Gästen berührt werden.

Soziale Kontakte sind auch zu Zeiten von Corona möglich – wenn man mit den Sicherheitsregeln verantwortlich umgeht.

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