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Infolge des in den letzten Wochen in unserer Region erfreulicherweise rückläufigen Infektions-Geschehens, hat die Landesregierung in mehrfacher Hinsicht die Corona bedingten Beschränkungen gelockert. Mittlerweile sind – natürlich unter Berücksichtigung nach wie vor wichtiger Hygiene-, Abstands- und Sicherheitsvorkehrungen – auch Veranstaltungen und Treffen im öffentlichen Raum wieder möglich.

Damit dieser unter sozialen Aspekten sicherlich wünschenswerten Zusammenkünfte auch infektionsbezogen keine zusätzlichen Risiken hervorrufen, gibt die Stadt Blieskastel Veranstaltern konkrete Hinweise zur Durchführung solcher Zusammentreffen – in der Gewissheit, dass mit den entsprechenden Verfahrenshinweise auch verantwortungsvoll umgegangen wird. Die Verwaltung behält sich natürlich die stichprobenweise Überprüfung der Einhaltung dieser Verfahrensregeln vor.

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1. Anmeldung der Veranstaltung

Veranstaltungen von mehr als 20 Personen sind vom Verantwortlichen mindestens 72 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Ortspolizeibehörde anzumelden.
Folgender Inhalt ist hierbei anzugeben:
– Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung
– Besucherzahl

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Die Anmeldung sollte formlos und schriftlich (per E-Mail) erfolgen:
ordnungsamt@blieskastel.de
info@blieskastel.de

Hinweis: Grundsätzlich muss eine Veranstaltung unabhängig davon, ob diese auf Privatgrund oder einer öffentlichen Fläche stattfinden soll, angemeldet werden.
Dies beinhaltet auch Veranstaltungen bei welchen Räumlichkeiten oder Flächen von Dritten angemietet werden (Bspw. Grillhütten, Sportheime von Vereinen).

2. Teilnehmerbeschränkungen

Zur Vermeidung eines unkalkulierbaren Besucherkreises sind die Veranstaltungen so zu organisieren, dass nicht mehr Personen am Veranstaltungsort erscheinen, als zulässig sind (z.B. durch persönliche Einladungen). Die zulässige Höchstzahl an Personen beinhaltet alle anwesenden Personen, also auch Veranstalter selbst, Personal, Darbietende und sonstige anwesende Personen. Es zählen alle am Veranstaltungstag anwesenden Personen, auch wenn sich deren Besuch zeitlich nicht überschneidet.

3. Zutrittsbeschränkung

Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass nur bekannte und nachverfolgbare Personen teilnehmen und die Höchstzahlen nicht überschritten werden. Es sind nur Personen einzulassen, die keine grippeähnlichen Symptome oder sonstige mögliche Hinweise (Einreise aus Risikogebieten, Kontakt mit Erkrankten, usw.) auf eine COVID-19 Infektion aufweisen.

Der Zugang ist so zu organisieren, dass Warteschlangen vermieden werden. Auch hier ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten.

4. Kontaktnachverfolgbarkeit

Es sind geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit zu treffen. Folgende Daten sind hierbei durch den Veranstalter / Verantwortlichen zu dokumentieren:
– Name, Vorname
– Wohnort
– Erreichbarkeit, je eines Vertreters der anwesenden Haushalte
– Ankunftszeit

Diese Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck, als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter, verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung zu löschen.

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