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Am Samstag, den 10. Juli, kam es gegen 17.50 Uhr zu einem brutalen Überfall an der Saarbahnhaltestelle in Heusweiler. Vorausgegangen war ein Zwischenfall in der Saarbahn. Ein 52-Jähriger, der spätere Geschädigte, stieg kurz zuvor in Lebach in die Saarbahn ein, um nach Heusweiler zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die beiden Tatverdächtigen bereits in der Bahn.

Während der Fahrt machte der Geschädigte die beiden auf ihre fehlende Maske aufmerksam. An der Haltestelle “Heusweiler Markt” verließen alle die Saarbahn. Der 52-Jährige ging danach zu einer Ruhebank an der Haltestelle. In diesem Moment näherten sich die beiden Beschuldigten jeweils von rechts und links dem sitzenden Geschädigten.

Beide waren zu diesem Zeitpunkt oberkörperfrei und hatten sich ihre T-Shirts zum Zwecke der Maskierung um Nase- und Mundpartie gebunden. In weiteren Verlauf schlug einer der Täter dem Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht, um diesem im Anschluss mit voller Wucht abermals ins Gesicht zu treten.

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Hierbei hielt sich der Täter, vermutlich um genügend Stabilität aufzubauen, an der Scheibe des dortigen Unterstandes fest. Der Geschädigte versuchte sich hiernach aufzurichten, dies wurde jedoch vom zweiten Täter insofern verhindert, dass dieser dem Geschädigten ebenfalls einen Schlag ins Gesicht versetzte. Anschließend flüchteten die Täter.

Durch die Tat wurde der Geschädigte erheblich verletzt, u.a. verlor er mehrerer Zähne im Oberkiefer. Er wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen konnten die Täter von Beamten der Polizeiinspektion Völklingen gestellt und vorläufig festgenommen werden. Es handelte sich hierbei um einen 19-Jährigen aus Heusweiler und einen 20-jährigen Saarbrücker. Beide Täter wurden nach Durchführung strafprozessualer Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen beide wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

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1 Kommentar

  1. War er Saarbahn Angestellter oder gehörte er zur Exekutive? Jemand anders geht es nämlich nichts an ob in den Verkehrsmitteln der Saarbahn und Bus jemand eine zulässige Maske trägt. Dessen ungeachtet sind solche Taten nicht gerechtfertigt.

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