Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag kritisiert, dass die Polizei im Saarland auf die Co­ro­na-Gäs­te­lis­ten von Restaurants und Kneipen zugreift, obwohl dies in der Rechtsverordnung eindeutig ausgeschlossen wird und fordert ein Ende dieser Praxis. Die Landesregierung müsse umgehend für Rechtssicherheit sorgen.

Dennis Lander (LINKE), MdL
Quelle: www.linksfraktion-saarland.de

„Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind viele Bürgerinnen und Bürger einverstanden, dass weit mehr Daten von ihnen gesammelt werden als sonst, wenn es eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert und wenn diese Daten tatsächlich nur der Kontakt-Nachverfolgung dienen“, sagt der Innenpolitiker und rechtspolitische Sprecher Dennis Lander. „Die Rechtsverordnung ist in diesem Punkt eindeutig: ‚Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter verwendet werden…‘ Nur auf dieser Grundlage stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Erhebung und zeitlich begrenzten Speicherung ihrer Daten zu.

Sie müssen darauf vertrauen können, dass dies auch eingehalten wird. Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon sollte sich in diesem Punkt ein Beispiel an seinem baden-württembergischen Parteifreund Thomas Strobl nehmen, der klargestellt hat: ‚Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig.‘ Diese Klarstellung brauchen wir auch im Saarland. Eine Totalüberwachung der Saarländerinnen und Saarländer durch die Hintertür ohne klare rechtliche Grundlage muss sofort verhindert werden.“

Zur aktuellen Debatte über die Verwertung von Coronagästelisten im Zuge polizeilicher Ermittlungen erklärt die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg:

Petra Berg – Parlamentarische Geschäftsführerin SPD-Landtagsfraktion

„Die Herausgabe persönlicher Daten auf den Coronagästelisten erfolgt im guten Glauben der Bürgerinnen und Bürger, dass diese ausschließlich zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten und zur Eindämmung des Corona-Virus genutzt werden. Daher sehen wir die Verwertung der Coronagästelisten im Zuge von polizeilichen Ermittlungsverfahren kritisch. Es besteht die Gefahr, dass damit die Bereitschaft zur Herausgabe persönlicher Daten sinkt bzw. durch die Angabe falscher Daten die Nachverfolgung unmöglich wird.

Hier braucht es unbedingt eine entsprechende Klarstellung seitens des Innenministeriums, unter welchen Bedingungen die Auswertung der Daten erfolgen darf und wann eine solche Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat steht. Ein Richtervorbehalt könnte dabei eine angemessene Hürde darstellen. Angesichts der Vielzahl an aufgeworfenen Fragen wird die SPD-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung des Justiz-Ausschusses setzen.“

Auch die FDP Saar sieht eine Nutzung von Kontaktdaten aus der Gastronomie für die Polizei kritisch, was laut Presseberichten auch im Saarland der Fall sein soll. Eine solche Nutzung ohne Regeln schade der ohnehin angeschlagenen Gastronomie und gefährde das Vertrauen der Bürger in die Corona-Maßnahmen. Dazu der Landesvorsitzende Oliver Luksic:

FDP Landesvorsitzender Oliver Luksic MdB
Quelle: www.fdp-saar.de

“Die Gäste müssen darauf Vertrauen können, dass ihre Daten auch nur wie angegeben zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten genutzt werden. Eine polizeiliche Nutzung stärkt weder das Vertrauen in die sowieso gebeutelte Gastronomie, noch das Vertrauen der Bürger in die Corona-Schutzmaßnahmen. Bei vielen Menschen dürfte diese Praxis die Bereitschaft, korrekte Angaben abzugeben, nicht gerade verstärken.  Offen herum liegende Gästelisten sind problematisch. Wer privat Restaurants und Kneipen besucht, muss in seiner Privatsphäre geschützt bleiben. Innenminister Bouillon muss eine Nutzung von Kontaktdaten zur Strafverfolgung untersagen, nur unter engen Voraussetzungen wie einem richterlichen Beschluss sollte dies möglich sein.“

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