In den letzten Wochen wurden zunehmende Hautpilzerkrankungen im Kopfbereich bekannt. Verursacher dieser Infektionen ist Trychophyton tonsurans, ein Hautpilz.
Aktuell sind vor allem junge Männer betroffen, die ein bis drei Wochen nach einem Haarschnitt entsprechende Symptome entwickelt haben. Die meisten Betroffenen tragen Frisuren, bei denen Rasierwerkzeuge benutzt wurden. Die Übertragung des Erregers kann durch sorgfältige Hygienemaßnahmen im Friseursalon bzw. im Barber Shop vermieden werden.
Das Gesundheitsministerium nimmt die vermehrt auftretenden Hautpilzinfektionen zum Anlass, die wichtigsten Hygienemaßnahmen der Hygiene-Verordnung des Saarlandes mit einem Merkblatt für Friseurbetriebe und Barber Shops zusammenzufassen. Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.
Rechtlicher Hintergrund
Wer Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegt der sog. Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (kurz: Hygiene-Verordnung) des Saarlandes. Demnach müssen u.a. Einrichtungen für Tätigkeiten im Friseurhandwerk und in der Kosmetik (dies umfasst auch Barber Shops) innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur Infektionshygiene in einem einrichtungsspezifischen Hygieneplan festlegen.
Weiterführende Informationen zum Hautpilz
Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei der Rasur, unabhängig von der verwendeten Technik, zu mikroskopisch kleinen Verletzungen der Kopf- oder Gesichtshaut kommen kann, die ein leichtes Eindringen des Erregers ermöglichen. Nach dem Frisieren bzw. Rasieren eines betroffenen Kunden kann der Hautpilz dann bspw. über Rasierapparate, Kämme oder Oberflächen auf andere Kunden übertragen werden.
Die Betroffenen vom Hautpilz Betroffenen haben eine schuppige, juckende und runde Rötung auf der Kopfhaut, im Nacken oder im Bartbereich. Auch deutliche Entzündungsreaktionen mit kleinen Eiteransammlungen können auftreten. Unbehandelt kann die Pilzinfektion zu dauerhaftem Haarverlust führen.