Symbolbild

Mit Booster-Impfungen durch mobile Teams und ein neues, einheitliches Rahmenkonzept für die Sommermonate und den Herbst unterstützt die Heimaufsicht des Gesundheitsministeriums die Schutzvorkehrungen der Träger von Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

Insgesamt 20 Senioreneinrichtungen werden aufgesucht und ca. 252 genesene Bewohner werden in den nächsten Tagen und Wochen nach überstandener Covid-Erkrankung eine Impfung erhalten.

„Damit setzen wir unsere Impfstrategie fort und haben in Abstimmung mit der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) sowie der Liga der Wohlfahrtspflege und dem Pflege- und Behindertenbeauftragten spezifische Regelungen, Empfehlungen und Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Herausforderungen für die Einrichtungsträger erlassen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Pandemiegeschehens und der aufkommenden Virusvarianten hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) das neue Landesrahmenkonzept entwickelt, das den bisherigen Protection-Plan und die Besuchsrichtlinie ablöst.

Das „Landesrahmenkonzept zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege“ erlangt mit der heute in Kraft tretenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) seine Gültigkeit. Statt mehreren Regelungswerken wird es somit nur noch ein Landesrahmenkonzept geben, das den Regelungsgehalt des bisherigen Protection-Plans und der Besucherrichtlinie als Kurz-Übersicht vereint und regelmäßig an die jeweils aktuell gültige VO-CP angepasst wird.

Das Landesrahmenkonzept umfasst unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und der jeweils gültigen Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) insbesondere Festlegungen zum Infektionsschutz, Hygiene und Reinigung, Testung, Besuchen, Neuaufnahmen, Verlegungen und Heimfahrten sowie zu sozialen Kontakten innerhalb der Einrichtung.

„Das aktuell neutralisierte Infektionsgeschehen in den Pflegeheimen und das Voranschreiten des flächendeckenden Impfprozesses erlaubt derzeit sukzessiv eine Erleichterung der Schutzmaßnahmen. Dennoch gilt weiterhin dort, wo Maßnahmen notwendig sind, diese auch stringent durchzuführen um die Lockerungen aufrecht erhalten zu können“, so Bachmann.

Um den Anforderungen des jeweiligen Pandemiegeschehens Rechnung zu tragen, konnten insbesondere Erleichterungen für immunisierte Bewohnerinnen und Bewohner, auch im Hinblick auf die Vorgehensweise bei Neuaufnahmen und Verlegung aus dem Krankenhaus sowie für Beschäftigte im Hinblick auf das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) einhergehen.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein