Nach der vor drei Wochen angekündigten Schließung des Krankenhausstandortes Lebach haben Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling sowohl die Geschäftsführer, als auch die Gesellschafter der Cusanus Trägergesellschaft Trier (ctt) gestern aufgefordert, bis spätestens 17. April eine Entscheidung zum Fortbetrieb des Klinikums vorzulegen.
„Das Lebacher Krankenhaus ist bis 2025 im Krankenhausplan des Saarlandes aufgeführt und der Träger hat einen Versorgungsauftrag erhalten, den er zu erfüllen hat. Auch hat die Landesregierung dem Träger einen Investitionskostenzuschuss von über 24 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um den Standort zu sanieren beziehungsweise um einen Ersatzneubau zu modernisieren. Aufgrund der bundespolitischen Rahmenbedingungen sieht sich der Träger offenbar nicht mehr in der Lage, die Defizite des Krankenhauses im Trägerverbund fortzuschreiben. „Das bedauern wir sehr“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Das Gesundheitsministerium und die Landesregierung hätten bis zuletzt versucht das Krankenhaus in eine gute Zukunft zu führen. Jedoch fehlten dem Träger die finanziellen Mittel und die notwendige Wirtschaftlichkeit, um eine Sanierung oder einen Fortbetrieb des Krankenhauses durchzustehen, so Staatssekretär Stephan Kolling. Über Jahre hinweg habe man nicht die notwendigen Investitionen in Modernisierung oder Brandschutz an dem Krankenhausgebäude vorgenommen. Das Lebacher Krankenhaus hat mit 32 Millionen den höchsten Sanierungsstau aller Krankenhäuser.
Bei allen Bemühungen des Trägers und der Geschäftsleitung, auch in der Corona-Krise Verantwortung für die Versorgung der Patienten im mittleren Saarland zu übernehmen, brauchen Mitarbeiter und Patienten endlich Klarheit vom Träger, wie es weitergehen soll. Das Gesundheitsministerium hat daher die ctt aufgefordert, darzulegen, wie lange es seinen Versorgungsauftrag wahrnahmen könne und vor allem welche Perspektiven der Träger der Mitarbeiterschaft gebe, die aktuell wie auch in der Vergangenheit eine vorbildliche Arbeit leiste. „Mitarbeiter, die lange treu zu Ihrem Arbeitgeber gestanden und Verzichte auf sich genommen haben, dürfen nicht enttäuscht werden“, so Bachmann.