Symbolbild

Ein 50-jähriger Südosteuropäer meldete fünf Angestellte
seines Gastronomiebetriebs im Landkreis Saarlouis innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nicht bzw. nicht vollständig zur Sozialversicherung an. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte ihn nun deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung wurde eine weitere Verurteilung wegen Betrugs und Urkundenfälschung mit in das Urteil einbezogen.

Aufgefallen war der Verstoß, weil einer der Arbeitnehmer seinen Chef anzeigte. Er habe das Gefühl gehabt, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Und tatsächlich: Die Ermittlungen des Hauptzollamts Saarbrücken wegen Schwarzarbeit ergaben, dass mehrere Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet worden waren, um Sozialversicherungsbeiträge “einzusparen” und sich dadurch einen persönlichen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge beliefen sich auf knapp 7.000 Euro. Durch seine langjährigen Erfahrungen in der Gastronomie wusste der 50-Jährige, der in der Westpfalz wohnt, von seinen Anmeldepflichten – einen Teil seiner Arbeitnehmer hatte er schließlich auch angemeldet.

Außerdem hatte er alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit seinem Restaurant standen über eine falsche Identität abgewickelt. Dadurch wollte er sich wohl die Möglichkeit eines schnellen Untertauchens ohne Verpflichtungen offenhalten. Bereits im August 2020 war der 50-Jährige wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt worden. Er hat unter anderem Verträge und Geschäfte abgeschlossen, ohne für die entstandenen Kosten aufzukommen und die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

 

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