Die BARMER hat seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres im Saarland 486 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 336 Anträge also etwa 69 Prozent (Bund: 68,7), bewilligt, und 150 abgelehnt.

Das geht aus einer aktuellen Analyse der BARMER anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. Demnach gab es im Jahr 2019 110 Anträge und in den Folgejahren 145 und 109. „Der Hype um Cannabis scheint vorbei. Es wird gezielt eingesetzt. In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER im Saarland. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis.

Wie aus der BARMER-Analyse weiter hervorgeht, erfolgten vergleichsweise viele Beantragungen im Saarland, in Bayern und Berlin, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 BARMER-Versicherten. Rein zahlenmäßig wurden die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Präparate in Bayern mit 4.682 gestellt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (4.587) und Baden-Württemberg (2.076).

Laut der Analyse bekamen BARMER-Versicherte im Saarland seit März 2017 bis November 2021 fast 3280 Verordnungen (Bund: 174.000) cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 1,7 Millionen Euro (Bund: 87 Millionen Euro). Darunter waren etwa 421 Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Für den Einsatz von Cannabisblüten brauchen sowohl die behandelnden Ärzte als auch die Patienten Erfahrung. Sie sind schwer dosierbar, die Wirkung ist nicht ohne Weiteres steuerbar. Zudem ist die übliche Anwendung als Inhalation mit Hilfe von Vaporisatoren für die Patienten aufwändig“, so BARMER-Chefin Kleis. Von einer Anwendung als Tee sei abzuraten, da der Übertritt der Wirkstoffe in das Wasser sehr variabel sei, insbesondere bei falscher Zubereitung. Die Cannabisblüten müssten 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Leichter dosier- und anwendbar als Cannabisblüten seien flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen, ein Mundspray oder der isolierte Cannabiswirkstoff Dronabinol in Form von Kapseln oder Tropfen zum Einnehmen.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein