Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland weist darauf hin, dass eine PCR- Freitestung im Zusammenhang mit einer Quarantänebeendigung durch Arztpraxen möglich ist.

In diesen Fällen ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes  (QR-Code, PIN-Code etc.)  -wie bereits bisher auch –  erforderlich.

Ohne diesen Nachweis darf die Praxis die Untersuchung zu diesem Zweck nicht durchführen und abrechnen.

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