Am Dienstag (31.10.2023) gab Finanzminister Jakob von Weizsäcker die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung für das Saarland bekannt. Sie basieren auf der bundesweiten Steuerschätzung, die in diesem Jahr vom 24. bis 26. Oktober 2023 in Potsdam erarbeitet wurde.
Finanzminister Jakob von Weizsäcker erklärt hierzu: „Die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung erhärten die finanzpolitischen Grundannahmen der Landesregierung und unterstreichen das Erfordernis eines Doppelhaushalts der Konsolidierung und Priorisierung für die Jahre 2024/2025. Die Zahlen unterstreichen außerdem, dass die aktuellen steuerpolitischen Pläne der Bundesregierung einer substanziellen Beratung mit den Ländern vor einer Entscheidung im Bundesrat bedürfen. Der Bund muss den Ländern beim Wachstumschancengesetz entgegenkommen.“
Nach den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung sind für das laufende Haushaltsjahr 2023 gegenüber dem Haushaltsplan nach Abzug des kommunalen Anteils über die Verbundquote des kommunalen Finanzausgleichs Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro zu erwarten. Ursächlich für das Plus sind die im Haushaltsplan 2023 noch nicht berücksichtigten Zahlungen des Bundes an die Länder im Zuge der Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes (23 Millionen Euro) sowie der diesjährigen Zahlungen des Bundes an die Länder für die Flüchtlingskosten auf Länder- und kommunaler Ebene (66 Millionen Euro), die das Land zum größeren Teil an die Kommunen weiterleitet.[1] Diesen außerordentlichen Mehreinnahmen von 89 Millionen Euro stehen laut aktueller Schätzung strukturelle Mindereinahmen in Höhe von 10 Millionen Euro gegenüber, woraus sich im laufenden Jahre ein Mehreinnahmensaldo von etwa 80 Millionen Euro errechnet. Zur Einordnung: Die aktuelle Schätzung prognostiziert für das laufende Jahr 2023 steuerabhängige Einnahmen von insgesamt 4.485 Mio. Euro. Im Jahr 2027 werden die Einnahmen nach der nun vorliegenden Schätzung die Schwelle von 5 Milliarden Euro überschritten haben.
„Auch wenn der Mehreinahmensaldo im laufenden Jahr Land und Kommunen etwas helfen wird, muss man damit rechnen, dass in den Folgejahren die strukturellen Mindereinnahmen aufgrund der Steuerpläne des Bundes dominieren. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer vorausschauenden Haushaltsplanung“, betont Minister von Weizsäcker.
Unter Abschätzung der derzeit seitens der Bundesregierung angekündigten beziehungsweise konkret absehbaren Steuerrechtsänderungen, muss das Land gegenüber den bisherigen Planungen nach Kommunalem Finanzausgleich mit rund 7 Millionen Euro weniger im Haushaltsjahr 2024 und rund 12 Millionen Euro weniger im Haushaltsjahr 2025 rechnen, als im aktuellen Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 vorgesehen. Im Vergleich zur geltenden Finanzplanung prognostiziert die aktuelle Steuerschätzung für das Jahr 2026 Mindereinnahmen von 13 Millionen Euro. Erst für das Jahr 2027 zeichnet sich eine leicht positive Entwicklung der Einnahmen gegenüber den Annahmen der Mittelfristigen Finanzplanung ab.
Auch für die Kommunen stellen die Folgen des durch den Bund geplanten Wachstumschancengesetzes sowie anderer Steuerrechtsänderungen eine substanzielle Belastung dar. Während vor Berücksichtigung dieser Steuerrechtsänderungen ein Plus für die Kommunen zu erwarten wäre, käme es gemessen an den Ergebnissen der letzten Mai-Steuerschätzung auf Ebene der saarländischen Kommunen ab 2024 wegen der geplanten Steuerrechtsänderungen zu Einnahmeverlusten in Höhe von etwas mehr als 10 Millionen Euro in den Folgejahren.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte laut Herbstprojektion der Bundesregierung, die der aktuellen Steuerschätzung zu Grunde liegt, im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,4 % zurückgehen. Für das Jahr 2024 wird im Zuge einer leichten konjunkturellen Erholung ein reales BIP-Wachstum von +1,3 % und für 2025 von +1,5 % erwartet.
Der Arbeitskreis schätzt die deutschlandweiten Steuereinnahmen regelmäßig auf der Grundlage des geltenden bzw. beschlossenen Steuerrechts. Eine vorausschauende Haushalts- und Finanzplanung erfordert es aber, die finanziellen Auswirkungen von absehbaren Steuerrechtsänderungen in der Regionalisierung der Steuerschätzung für das Saarland zusätzlich zu berücksichtigen.
Die 165. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 24. bis 26. Oktober 2023 in Potsdam statt. Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Mitte Mai erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre).
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[1] Von den bis zum Jahresanfang 2023 bekannten 82 Millionen Euro flüchtlingsbedingten Zahlungen des Bundes an die Länder der Jahre 2022 und 2023 reicht das Land 55 Millionen Euro an die Kommunen im Saarland weiter. Die finale Entscheidung über die Verteilung der im Jahr 2023 inzwischen zusätzlich bereitgestellten rund 11 Millionen Euro des Bundes soll in Kürze mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Länder und Kommunen fordern wegen der erheblichen flüchtlingsbedingten Kosten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens des Bundes, die sich auf die hier genannten Zahlen auswirken würde.