Symbolbild

Die Jahre 2020 und 2021 setzen der Vereinslandschaft im Saarland in erheblichem Maße zu. Durch den Ausfall von Training, Proben und Veranstaltungen sinken bei einigen Vereinen mittlerweile die Mitgliederzahlen. 

„Durch die Absetzbarkeit der Mitgliedbeiträge über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer könnte zumindest eine kleine Entlastung für die Mitglieder stattfinden. Es wäre ein wichtiger zusätzlicher Baustein im Unterstützungskonzept von Innenminister Klaus Bouillon, um das Ehrenamt in der Breite zu stärken und die Vereinslandschaft vielfältig und handlungsfähig durch die Krise zu begleiten“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Raphael Schäfer.

Auch treibe ihn die Befürchtung um, dass aktuell keine Mitgliederwerbung stattfinden kann und dadurch eine Lücke entstehe, die sich auf die Nachwuchsgewinnung und Talentförderung auswirken wird. Die steuerliche Entlastung solle für die gezahlte Mitgliedsbeiträge an Sozialvereine, Musik- und Gesangsvereine, Heimatvereine, Karnevals- und Brauchtumsvereine und alle anderen gemeinnützigen Vereine gelten. In Gesprächen mit dem  (LSVS) hat sich gezeigt, dass dies ein wichtiger Anreiz für die Mitglieder sein könnte, um den Verbleib in den Vereinen zu gewährleisten. „Dieser Vorstoß ist auch aus saarländischer Perspektive ein wichtiger Baustein, unser Ehrenamt zu stärken und eine Vereinsmitgliedschaft zu fördern,“ so Schäfer.

Auch die FDP spricht sich für eine Entlastung aus: „Wir fordern die Landesregierung auf, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine, Heimatvereine, Karnevals- und Brauchtumsvereine, Tierzuchtvereine und alle anderen gemeinnützigen Vereine steuerlich zu begünstigen. Die Vereine und unzählige Ehrenamtler übernehmen im Saarlandvielerorts Verantwortung und stemmen Aufgaben, die einenwesentlicher Beitrag zur Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders leisten. Brechen diese immer mehr weg, kann der Staat diese entstehenden Lücken nicht bzw. nur unzureichend füllen.“, führt Joachim Geiger, sportpolitischer Sprecher der FDP-Saar, aus.

„Gezahlte Mitgliedsbeiträge in diesen Bereichen sind nachderzeit geltendem Recht steuerlich nicht abziehbar. Dieses für die Coronajahre 2020 und 2021 zu ermöglichen, wäre ein starkes Signal an unsere sehr breite Vereinslandschaft im Saarland; möglich wäre eine Berücksichtigung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges oder noch besser, gleichgestellt mit Spenden an Parteien. Eine breite Mitgliederbasis der Vereine sichert ihre Verankerung in der örtlichen Gesellschaft, was wiederum der Gesamtgesellschaft zu Gute kommt.“, so Geiger weiter. „Im Landtag in Nordrhein-Westfalen wurde mit Beteiligung der FDP solch ein Antrag bereits gestellt, den wir als Saar-FDP ausdrücklich begrüßen und auch im Saarland einfordern.“

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein