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Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Forderung von NGG und Arbeitskammer nach Einführung eines branchenunabhängigen Mindestkurzarbeitergeldes. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eugen Roth: „Deutschland hat mit dem Kurzarbeitergeld ein sozialdemokratisches Krisenwerkzeug für das uns viele andere Staaten beneiden. Es sichert zur Zeit die Jobs von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.”

Roth weiter: “Angesichts der absehbaren Verlängerung des Lockdowns reicht aber das Kurzarbeitergeld für viele Menschen in Niedriglohnbranchen längst nicht mehr aus, um die laufenden Kosten zu decken. Gerade den Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie steht das Wasser mittlerweile bis zum Hals. Deshalb muss der Bund stärker jene in den Blick nehmen, die aufgrund geringer Löhne nur begrenzt von der aktuellen Reglung profitieren. Ein Restaurant ohne Koch oder eine Kneipe ohne Bedienung wird nach Corona niemanden etwas nützen.“

Roth unterstützt daher die Forderung der Gewerkschaft NGG nach Einführung eines branchenunabhängigen Kurzarbeitergeldes in Höhe von mindestens 1200 Euro im Monat. Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants oder Geschäfte im Einzelhandel sind seit Monaten geschlossen. Viele Beschäftigte in den Branchen hatten jedoch schon vor Corona nur wenig Geld zur Verfügung. Auch mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent des Einkommens, bleibt einigen Beschäftigten ein Entgelt unterhalb des Mindestlohns. Die CDA Saar fordert daher ebenfalls bessere finanzielle Unterstützung.

Der Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Marc Speicher MdL: „Niemand soll wegen Corona zum Sozialamt gehen müssen. Wir wollen für alle ein Kurzarbeitergeld, das nicht unter dem Existenzminimum liegt. Deshalb brauchen wir ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Betrag, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken. Das Mindest-Kurzarbeitergeld kann so unbürokratisch Hilfe schaffen. Diese Krise fordert das gesamte Gemeinwesen und die ganze Gesellschaft. Wer jahrelang über die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat und sowieso schon wenig Einkommen hat, der darf nicht noch zum Jobcenter oder Sozialamt. Das spart Verwaltungskosten, verschlankt Abläufe, ist für die Gesellschaft aufkommensneutral und das Wichtigste ist, es belässt die Würde beim einzelnen Betroffenen.”

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