Symbolbild Foto: Bundesrat
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In seiner Sondersitzung am 11. Mai 2022 hat sich der Bundesrat ausführlich zum Regierungsentwurf für einen Ergänzungshaushalt 2022 geäußert. Die Stellungnahme wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet und kann in die dortigen Beratungen einfließen. Nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2022 durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Etat.

Der Angriffskrieg gegen die Ukraine führe zu Wohlstandsverlusten, die der Staat nicht ausgleichen könne, warnen die Länder in ihrer Stellungnahme. Notwendig seien zielgerichtete und kurzfristig wirksame Maßnahmen, die die stark betroffenen und besonders belasteten privaten Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten.

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Energiepreispauschale und Kinderbonus

Die parlamentarische Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen einmaligen Energiepreispauschale für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen von 300 Euro und des einmaligen Kinderbonus von 100 Euro je Kind stehe zwar noch aus. Nach Angaben der Bundesregierung belasten die geplanten Maßnahmen die Haushalte von Ländern und Kommunen jedoch absehbar mit rund 6,8 Milliarden Euro – also mehr als der Hälfte der Gesamtkosten von 11,8 Milliarden Euro. Der Bundesrat fordert, dass der Bund die Belastungen für die Energiepreispauschale wie beim geplanten Klimageld vollständig trägt. Zum Kinderbonus erwartet der Bundesrat eine Kompensationsregelung für die Länder analog der Jahre 2020 und 2021.

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Neun-Euro-Ticket

Die Stellungnahme weist auf die erheblichen Kosten für Umsetzung und Organisation des geplanten 9-Euro-Tickets für den Regionalverkehr hin. Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen. Die derzeit geplante Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Milliarden Euro werde hierzu nicht ausreichen.

Klimaziele und Energieversorgung

Die Länderkammer verweist auf die notwendigen Anstrengungen zum Erreichen der Klimaziele und zur Beendigung der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen. Sie unterstreicht die hieraus erwachsenden aktuellen und mittelfristigen finanz- und haushaltspolitischen Herausforderungen.

Bundesbeteiligung an Flüchtlingskosten

Schließlich erinnert der Bundesrat an die Zusage der Bundesregierung, eine einvernehmliche Regelung zur Beteiligung des Bundes an den – unabhängig vom Krieg in der Ukraine entstehenden – flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen der Länder und Kommunen für Unterkunft und Integration zu finden, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten soll.

Was die Bundesregierung plant

Am 27. April 2022 hatte das Bundeskabinett die Ergänzung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2022 beschlossen, um die Finanzierung weiterer, erst nach dem ursprünglichen Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 beschlossener Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu gewährleisten.

Geplant sind insbesondere Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den kriegsbedingt erheblich gestiegenen Energiekosten, wie beispielsweise eine befristete Senkung der Energiesteuer, einmalige pauschale steuerliche Entlastungen für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, einmalige Zuschüsse für Familien und Transferleistungsempfänger, erhöhte Regionalisierungsmittel zur Organisation eines befristeten vergünstigten ÖPNV-Tickets sowie ein verdoppelter Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Leistungen.

Der Ergänzungshaushalt dient auch der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine durch Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sowie einer pauschalen Unterstützung der Länder in Höhe von zwei Milliarden Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer. Ebenfalls vorgesehen sind Hilfen für Unternehmen mit stark gestiegenen Kosten auf Grund der hohen Energiepreise. Zudem sollen zusätzliche Mittel zur Sicherung der Energiereserven und der Ertüchtigung von Partnerstaaten bereitgestellt werden.

Höhere Verschuldung

Insgesamt führen die geplanten Maßnahmen gegenüber dem bisherigen Haushaltsentwurf zu einer geplanten Erhöhung der Nettokreditaufnahme um rund 39,2 Milliarden Euro auf rund 138,9 Milliarden Euro. Der Ergänzungshaushalt würde damit auch zu einem weiteren Überschreiten der mit der im Grundgesetz verankerten so genannten Schuldenbremse festgelegten Kreditobergrenzen führen. Eine solche Überschreitung kann der Bundestag in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, beschließen.

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1 Kommentar

  1. Haben die Geflüchteten Ukrainer eigentlich alle kein Geld auf dem Sparbuch eines Ukrainischen Kreditinstitut? Von mir gibt es keinen Cent freiwillig.

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