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Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sowie der sich schnell verbreitenden Omikron-Variante, hat die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen angepasst. Unter anderem wird eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel eingeführt. Die Änderungen treten am Mittwoch, dem 26. Januar, in Kraft.

Die kurzfristige Verkündung des Bundes über das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dass Geimpfte, die das Corona-Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, erst nach einer zweiten Dosis eines anderen Impfstoffes als grundimmunisiert gelten, stellt derzeit auch viele Menschen im Saarland vor große Herausforderungen. Die von der Landesregierung beschlossenen Ausnahmen bei 2G plus-Regelungen sollen für den betroffenen Personenkreis, aber auch für viele frisch-geimpfte oder genesene Personen, Erleichterungen im Alltag schaffen.

Frisch geimpfte und genesene Personen werden ab dem 26. Januar für die Dauer von drei Monaten nach der Grundimmunisierung bzw. nach der Infektion mit einer Übergangsfrist von 14 bzw. 28. Tagen nach Impfung/positivem PCR-Test mit geboosterten Personen gleichgestellt werden. Auch eine Genesung nach vollständiger Impfung wird ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test als Booster angesehen.

Bei Quarantäneregelungen wurden außerdem zu den Ausnahmen einer verpflichtenden Absonderung bei Kontaktpersonen (bisher: geboosterte Personen, grundimmunisierte und genesene Personen je mit Ablauf von drei Monaten nach letzter Impfung/nach positivem PCR-Testergebnis) Personen aufgenommen, die nach ihrer Grundimmunisierung PCR-positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Auch sie müssen bei einem Infektionsfall nicht in Quarantäne, wenn sie keine Symptome aufweisen.

Außerdem entfällt die PCR-Testpflicht zur Freitestung in den Bereichen der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, auch hier sind Schnelltests zur Freitestung bei Infizierten ausreichend. Personen müssen außerdem 48 Stunden vor der Freitestung symptomfrei sein. PCR-Testungen sollen gemäß dem MPK-Beschluss vom 24.01.2022 insbesondere für Personen der Kritischen Infrastruktur (KritiS) verwendet werden um eine Infektion festzustellen.

Die Landesregierung hat auf die Entscheidung des OVG am Freitag reagiert und sieht für den Einzelhandel in der Verordnung keine Zutrittsbeschränkungen mehr vor. Kunden ab Vollendung des 14. Lebensjahres müssen in Ladenlokalen und im öffentlichen Personennahverkehr (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen nun eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards tragen. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind zu beachten.

Die Ortspolizeibehörden können in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag Hotelübernachtungsangebote zulassen, wenn die Übernachtungen beruflich veranlasst sind zur Wahrung der kritischen Infrastruktur oder zur Aufrechterhaltung versorgungsrelevanter Einrichtungen oder aus unabweisbaren persönlichen Gründen getätigt werden. Die Ortspolizeibehörde kann für die Dauer der Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten verlangen, dass täglich ein 3G-Nachweis geführt wird.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

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1 Kommentar

  1. Die Preise gehen hoch für FFP2 Masken, habe mir nun 1000 Stück bestellt noch zum alten Preis. Im Supermarkt Vorort gleich mal um 50 Cent die Preise erhöht für FFP2 Masken.

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