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Wer soll für die Beseitigung von Arzneimittelrückständen und anderen Spurenstoffen im Abwasser aufkommen? Diese Frage rückt erneut in den Mittelpunkt einer europäischen Auseinandersetzung. Anlass sind die Schlussanträge der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof zur Klage Polens gegen die sogenannte Herstellerverantwortung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in den Ausführungen vor allem eines: weiteren Diskussionsbedarf über die zugrunde gelegten Daten.

Kern des Streits ist eine Reform der europäischen Kommunalen Abwasserrichtlinie. Diese sieht vor, dass Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe erweitert werden, um kritische Spurenstoffe herauszufiltern. Die Kosten dafür sollen nicht allein die Allgemeinheit tragen. Stattdessen sollen jene Branchen, die problematische Stoffe in Umlauf bringen, mit in die Verantwortung genommen werden – allen voran die Pharma- und Kosmetikindustrie.

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Genau gegen diese Konstruktion richtet sich der juristische Vorstoß. „Klagen seitens dieser Industrien fanden in der Klage Polens Unterstützung“, erklärt Martin Weyand, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung und dort für den Bereich Wasser und Abwasser zuständig. Doch der Verband sieht keinen Grund zur Beunruhigung, dass der erreichte Kompromiss nun kippt. Nach Weyands Lesart stellt selbst die Generalanwältin diesen Meilenstein mit seiner ökonomischen wie ökologischen Lenkungswirkung nicht grundsätzlich infrage.

Dennoch birgt das Rechtsgutachten heikle Punkte. Aus Sicht des BDEW adressiert die Generalanwältin die mögliche Nichtigkeit der Herstellerverantwortung in ihrer aktuellen Fassung – und zwar als Folge unzureichender Begründungen. Zugleich scheine sie an der Durchschlagskraft der eigenen Argumente zu zweifeln. Denn sie bringe ausdrücklich die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung durch den EuGH als denkbaren Ausweg ins Spiel.

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Für den Verband ist die Botschaft eindeutig: Der Gerichtshof sollte sich erneut inhaltlich mit der Ausgestaltung der Herstellerverantwortung befassen. Besonderes Augenmerk müsse dabei auf den vorgelegten Studien und Datengrundlagen liegen, auf denen die gesamte Regelung fußt.

Eine rote Linie zieht der BDEW allerdings unmissverständlich. „Eine alleinige Übernahme der Kosten durch die Bürgerinnen und Bürger, durch alle anderen Industrien und kleine und mittlere Unternehmen ist auch nach den Ausführungen der Generalanwältin nicht sachgerecht“, betont Weyand. Ein solcher Weg würde das Verursacherprinzip aushebeln. Zugleich würde er den Anreiz ausbremsen, künftig auf innovative Stoffe mit weniger oder gar keiner Schadwirkung zu setzen.

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