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Der örtliche Landtagsabgeordnete Esra Limbacher fordert auf Bundesebene gesetzliche Änderungen, damit Kommunen innerorts Tempo 30 anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Hierzu erklärte Esra Limbacher: „Die zunehmende Verkehrsbelastung in unseren Städten und Gemeinden erfordert umfängliche Maßnahmen, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten sowie die Attraktivität unserer Ortszentren zu erhalten und auszubauen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich derzeit im Saarpfalz-Kreis dafür ein, die Lebensqualität in ihren Orten zu erhalten und zu erhöhen. Auch viele Städte und Gemeinden wollen hier tätig werden und den Verkehr effizienter, klimaschonender und sicherer machen. Ich finde, die Kommunen können am besten entscheiden, welche Geschwindigkeiten in welchen Straßen angemessen sind. Dafür braucht es aber vor Ort mehr Entscheidungsspielräume. Die Städte und Gemeinden sollen selbst entscheiden und neue Modelle von Geschwindigkeiten erproben können.“

Hierfür müssen allerdings zuerst die rechtlichen Voraussetzungen über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffen werden. Heute sei das Straßenverkehrsrecht ausschließlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewidmet. Themen wie Klimaschutz, Lärmschutz und Lebensqualität spielen keine Rolle. Tempo 30 Zonen können heute nur in Wohngebieten umgesetzt werden. An überörtlichen Straßen (Bundes- Landes- und Kreisstraßen) lasse die StVO die Anordnung von Tempo 30 nur „im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“ zu.

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Das müsse sich ändern, fordert Limbacher. Der Bundestag hat bereits im Januar 2020 in einer von den Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU eingebrachten Entschließung den Bund aufgefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“. Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium verweigert bisher die Umsetzung dieser Forderung. Limbacher will sich dafür stark machen, dass die erleichterte Anordnung von Tempo 30 in den Kommunen nach den Bundestagswahlen eine der ersten verkehrspolitischen Maßnahmen wird.

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1 Kommentar

  1. Vor Bildungseinrichtungen / Kinderbetreuungseinrichtungen halte ich Tempo 30 für angebracht, eventuell noch vor Seniorenheimen. Allerdings woanders in der Stadt nicht. Lärmbelastung für die Anwohner wird steigen. Höre es von Anwohnern, die in Luxus Wohngebieten wohnen. 30 wird gefahren, aber im 1 bis 2 Gang unter einer hohen Motordrehzahl wahrscheinlich unter Frust über Tempo 30. Und denen über den juristischen Weg nachzukommen, gestaltet sich als Bewohner auch schwierig.

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