Symbolbild

Mit verbesserten Mund-Nasen-Bedeckungen die Ausbreitung des Corona-Virus stoppen: Mit diesem Ziel hat die Landesregierung am 25. Januar eine geänderte Maskenpflicht für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Saarland beschlossen. Fahrgäste müssen seitdem medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2, beziehungsweise höherer Standards tragen. Dies gilt auch für den Aufenthalt an Bahnhöfen oder Haltestellen.

Am Mittwoch, 10 März, findet der erste Aktionstag des Jahres 2021 zur Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV statt. Schwerpunkte der Kontrollen sind Verkehrsknotenpunkte, Haltestellen und Bahnhöfe mit großem Personenaufkommen sowie Schulzentren. Die Kontrollen können aber auch während der Fahrt in Zügen stattfinden. Dabei kommen Präventionsteams der Ortspolizeibehörden, Landes- und Bundespolizei sowie der Verkehrsunternehmen zum Einsatz.

Im Anschluss an den Aktionstag wird die Landespolizei alle Ergebnisse zusammentragen und auswerten. Im vergangenen Jahr wurden im Saarland bereits drei landesweite Aktionstage zur Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV durchgeführt.

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