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Autofahrer dürfen sich auf mehr Berechenbarkeit an der Zapfsäule einstellen: Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das sogenannte Kraftstoffmaßnahmenpaket gebilligt, das der Bundestag erst einen Tag zuvor verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei für ein Gesetz, das Tankstellen künftig nur noch eine einzige Preiserhöhung pro Tag erlaubt – und dem Bundeskartellamt zugleich deutlich schärfere Instrumente gegen überzogene Spritpreise an die Hand gibt.

Das Paket gilt als direkte Antwort auf die massiven Preissteigerungen an den Zapfsäulen seit Ausbruch des Iran-Kriegs. Im Kern verändert es die Spielregeln für die Preisgestaltung bei sämtlichen Otto- und Dieselkraftstoffen grundlegend: Tankstellen dürfen ihre Preise pro Tag nur noch ein einziges Mal anheben. Senken dürfen sie die Preise dagegen jederzeit und so oft sie wollen. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Erklärtes Ziel ist es, die teils hektischen Preissprünge im Tagesverlauf einzudämmen und Verbrauchern mehr Transparenz zu verschaffen. Vorerst ist die Regelung auf ein Jahr befristet, danach soll sie auf den Prüfstand.

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Mindestens ebenso weitreichend ist der zweite Teil des Gesetzes, der die Marktaufsicht stärkt. Steigen die Kraftstoffpreise auffällig stark, kehrt sich künftig die Beweislast um: Nicht mehr die Kartellbehörden müssen nachweisen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen überhöhte Preise verlangt – stattdessen müssen die Konzerne selbst belegen, dass ihre Aufschläge sachlich gerechtfertigt sind und ihnen tatsächlich höhere Kosten entstanden sind. Das Bundeskartellamt erhält damit ein Werkzeug, das ihm das Vorgehen gegen mutmaßlich überzogene Margen erheblich erleichtert.

Für die Länderkammer ist die Zustimmung mehr als eine Routineentscheidung. Bereits 2012 hatte der Bundesrat in einer Entschließung gefordert, Preiserhöhungen an Tankstellen nach österreichischem Vorbild auf einmal täglich zu begrenzen und für mehr Transparenz bei den Spritpreisen zu sorgen. Zuletzt erneuerte die Länderkammer diesen Vorstoß im November 2025. Dass der Bundestag die Initiative nun aus seiner eigenen Mitte heraus aufgriff, dürfte in den Landesregierungen als späte Genugtuung gewertet werden – nach mehr als einem Jahrzehnt beharrlichen Drängens.

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Bevor die neuen Regeln greifen, muss das Gesetz noch von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. In Kraft treten die Bestimmungen dann am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt. Einen konkreten Termin gibt es noch nicht, doch angesichts des politischen Drucks durch die anhaltend hohen Kraftstoffpreise dürfte das Verfahren zügig abgeschlossen werden.

Für Millionen Pendler und Gewerbetreibende bedeutet das Gesetz vor allem eines: Die Zeit der wilden Preisachterbahn an der Tankstelle soll ein Ende haben. Ob die Maßnahmen tatsächlich zu spürbar niedrigeren Preisen führen oder lediglich die Schwankungen glätten, wird sich nach der vorgesehenen Evaluierung zeigen. Klar ist schon jetzt, dass die Mineralölbranche unter deutlich schärferer Beobachtung steht als bisher – und im Zweifel erklären muss, warum der Liter Benzin oder Diesel so viel kostet, wie er kostet.

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