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Die Broschüre „Einkommensteuer 2021“ ist erschienen. Auf 260 Seiten informiert die Arbeitskammer des Saarlandes ihre Mitglieder über die ihnen zustehenden steuerlichen Vergünstigungen sowie über die gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2021.

In diesem Jahr gibt es einige Änderungen bei der Einkommensteuer: Für Geringverdiener ist eine Mobilitätsprämie eingeführt worden, die Entfernungspauschale für Berufspendler wurde erhöht und die Behinderten-Pauschbeträge wurden verdoppelt. Zudem fällt ab 2021 für zirka 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg.

Das Familienentlastungsgesetz führte 2021 durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages sowie durch Tarifänderungen und insbesondere durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages zu einer weiteren steuerlichen Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Der Grundfreibetrag, der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, wurde für 2021 auf 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner angehoben.

Die Broschüren der Arbeitskammer sind für alle saarländischen Beschäftigten kostenlos. Der Aufbau der Broschüre bezieht sich auf die aktuellen Einkommensteuer-Formulare, die 2021 in einigen Bereichen neugestaltet worden sind. Bestellungen können unter Tel. (0681) 4005-444 oder über die Internetseite www.arbeitskammer.de/broschuerenshop vorgenommen werden. Dort können Interessierte die Broschüren auch kostenlos als PDF herunterladen.

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